Das Landesarbeitsgericht Hessen hat mit Urteil vom 15. März 2018 (Az.: 9 Sa 1399/16) entschieden, dass kein Arbeitsverhältnis zwischen dem Deutscher Fußball-Bund e.V. (DFB) und Dr. Malte Dittrich besteht, sodass Dittrich sich nicht auf § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz berufen und keine Weiterbeschäftigung als Arbeitnehmer verlangen kann. Der DFB wurde in dem Berufungsrechtsstreit durch Dr. Johan-Michel Menke (Prozessführung) und Dr. Thomas Schulz vertreten.
Mit seiner Entscheidung bestätigt das Landesarbeitsgericht das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 14. September 2016 (Az.: 6 Ca 1686/16) und folgt der Argumentation des DFB in dem Berufungsrechtsstreit. Das Landesarbeitsgericht kam zu der Auffassung, dass ein Schiedsrichter keinen arbeitsrechtlichen Weisungen des DFB unterliegt und auch nicht in die Arbeitsorganisation des DFB eingegliedert ist.
Der für das Schiedsrichterwesen zuständige DFB-Vizepräsident Ronny Zimmermann: „Dass das hessische Landesarbeitsgericht die Rechtsauffassung des DFB, dass Schiedsrichter keine Arbeitnehmer des Verbandes sind, in dieser deutlichen Form bestätigt, ist erfreulich. Durch das Urteil werden, wie unlängst im Fall des ehemaligen Mainzer Torhüters Heinz Müller, erneut die Besonderheiten im Sport unterstrichen. Eine detaillierte Bewertung des Urteils werden wir vornehmen, wenn uns die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.“
Menke sieht das Urteil des Landesarbeitsgerichts als eine Grundlagenentscheidung für das Schiedsrichterwesen: „Die Entscheidung ist zu begrüßen, weil sie der Eigenart des Sports Rechnung trägt. Die Integrität des Wettbewerbs wird gestärkt und die besondere Rolle der Schiedsrichter betont.“
Vertreter Deutscher Fußball-Bund e.V.
Heuking Kühn Lüer Wojtek:
Dr. Johan-Michel Menke (Prozessführung),
Dr. Thomas Schulz (beide Arbeitsrecht, Hamburg)
Hintergrund: Menke kam auf Empfehlung der DFL Deutsche Fußball Liga GmbH in das Mandat, weil er zuletzt z. B. für den 1. FSV Mainz 05 e.V. in dem Rechtsstreit mit Heinz Müller erfolgreich war. In erster Instanz war der DFB erfolgreich vom zwischenzeitlich zum Schatzmeister ernannten Dr. Stephan Osnabrügge vertreten worden. Schulz, ebenfalls Fachanwalt für Arbeitsrecht mit einem besonderen Schwerpunkt im Sportrecht, war bereits als Referendar beim DFB.
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