<p style="text-align:justify"> </p> <p style="text-align:justify"><span style="font-family:arial,helvetica,sans-serif"><span style="font-size:14px">Am 15. April 2016 gab Bundeskanzlerin Merkel bekannt, dass die Bundesregierung der Staatsanwaltschaft Mainz die nach § 104a StGB erforderliche Ermächtigung zur Strafverfolgung des Satirikers Jan Böhmermann erteilt habe. Dieser hatte am 31. März 2016 in der ZDF-Sendung <em>Neo Magazin Royale</em> das Spottgedicht „Schmähkritik“ über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan vorgetragen, woraufhin letzterer gegen Böhmermann nach § 103 StGB eine Strafanzeige wegen Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten erstattet hatte. Zum Überraschen aller Denkenden erklärte Merkel in einem Atemzug mit der Erteilung der Strafverfolgungsermächtigung, dass <a href="http://www.welt.de/politik/deutschland/article154588549/Maas-will-Paragraf-103-sofort-abschaffen.html" target="_blank"><span style="color:#0000FF">§ 103 StGB (<em>Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten</em>) sofort abgeschafft werden solle</span></a>.<br /> <br /> Laut Informationen von <em>LegalSatire</em> hat Bundesjustizminister Heiko Maas das Stichwort „Abschaffung von Gesetzen“ zum Anlass genommen, zahlreiche weitere Normen auszusortieren, die in seinen Augen entbehrlich sind – darunter unter anderem Abschnitt 3 Titel 2 von Buch 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dabei handelt es sich um die §§ 116 bis 144 BGB, die Regelungen über das Thema „Willenserklärung“ betreffen. Die Angaben stammen von dem geheimen Informanten mit dem Decknamen „Maßmaulwurf“, einem Vertrauten des Justizministers, dessen Aussagen sich bereits in der Vergangenheit stets als zuverlässig erwiesen hat. Gegenüber <em>LegalSatire</em> erklärte „Maßmaulwurf“:</span></span></p> <p style="margin-left:1.0cm; text-align:justify"><br /> <span style="font-family:arial,helvetica,sans-serif"><span style="font-size:14px"><em>„Herr Maas sagte mir gegenüber, er habe die Regelungen über die Willenserklärung schon in seinem Ersten Juristischen Staatsexamen nicht verstanden und halte sie daher für überflüssig – neben zahlreichen anderen Gesetzen, deren Sinn er ebenfalls nie begriffen hat. Unter anderem will Herr Maas in den nächsten Monaten den gesamten Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches streichen, den er noch nie gemocht hat, da er im kleinen Schein Strafrecht in keiner Klausur mehr als 5 Punkte erreichte. Am liebsten würde er eigentlich das gesamte StGB abschaffen, weil er an das Gute im Menschen glaubt und Strafen für nicht mehr zeitgemäß hält.“</em></span></span></p> <p style="text-align:justify"><br /> </p> <p style="text-align:center"><span style="font-family:arial,helvetica,sans-serif"><span style="font-size:14px">* * *</span></span></p> <p style="text-align:justify"><br /> <span style="font-family:arial,helvetica,sans-serif"><span style="font-size:14px"><strong><u>Hinweis:</u></strong> Die auf LegalCareers unter der Rubrik „Satire“ veröffentlichten Beiträge sind keine wirklichen Nachrichten oder Tatsachenbehauptungen, sondern lediglich satirisch-ironische, zum überwiegenden Teil frei erfundene Texte. Sie sind daher außerhalb humoristischer Zwecke nicht zitierfähig. Die LegalCareers GmbH haftet nicht für Schäden, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der in den Beiträgen enthaltenen, angeblichen Informationen entstehen. Sämtliche Texte sind urheberrechtlich geschützt.</span></span><br /> <br /> </p> <p style="text-align:justify"> </p>