Bewerbungstipps

25. Juni 2010

Tipps für eine erfolgreiche Bewerbung

In Kooperation mit squeaker.net

 

 

 

 

 

 

 

Am Anfang einer jeden juristischen Karriere wie auch jedes Praktikums oder Referendariats steht eine Bewerbung, über die Sie mit Ihrem Arbeitgeber in Kontakt treten. Squeaker.net, das Insider-Netzwerk für Ihre Karriere, möchte Ihnen an dieser Stelle am Beispiel des Einstiegs in die Großkanzlei einige Hinweise für die richtige Bewerbung geben und Sie zugleich vor typischen Fehlern bewahren:

Im Vorfeld der Bewerbung – Gut vorbereitet sein

Der Bewerbungsprozess verlangt nicht nur eine Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen und deren Versand. Eine gelungene Bewerbung setzt voraus, dass Sie sich intensiv über potenzielle Arbeitgeber informieren.

Die Bewerbungsunterlagen

Ohne sorgfältig zusammengestellte Bewerbungsunterlagen hat Ihre Bewerbung kaum Aussicht auf Erfolg. Hier finden Sie zahlreiche Ratschläge, wie Sie unnötige Fehler in ihren Bewerbungsunterlagen vermeiden können.

Bewerbungsmappe vs. Online-Bewerbung – Der optimale Weg

Immer mehr Kanzleien erlauben den Kandidaten neben dem Versand einer klassichen Bewerbungsmappe auch eine Online-Bewerbung. In beiden Varianten sollten Sie einige Besonderheiten beachten, um sich positiv aus der Masse der Bewerbungen hervorzuheben.

Das Bewerbungsgespräch – Gut ankommen

Mit der Einladung zum Vorstellungsgespräch haben Sie die erste wichtige Hürde übersprungen. Nun müssen Sie den potentiellen Arbeitgeber auch persönlich überzeugen. Wie Sie sich erfolgreich präsentieren können, erfahren Sie hier.

Sie benötigen weitere Informationen? Erfahren Sie mehr in „Das Insider-Dossier: Karriere in der
Großkanzlei  – Bewerbung, Einstieg und Aufstieg“. Das Insider-Dossier ist in Buchform im squeaker.net-Shop (www.squeaker.net/insider)  sowie in jeder gut sortierten Buchhandlung erhältlich
(€ 24,90; ISBN 978-3-940345-06-6).

Erfahrungsberichte zu Bewerbungsgesprächen und der Arbeit in einer Großkanzlei finden Sie auf squeaker.net.

 

 

Das Bewerbungsgespräch – Gut ankommen

Die vorstehenden Ausführungen zur Bewerbung gelten für Berufseinsteiger, Referendare und Praktikanten gleichermaßen. Bei Praktikanten erschöpft sich in aller Regel der Bewerbungsprozess in einem solchen Anschreiben. Oft werden Sie schon nach wenigen Tagen einen Brief erhalten, in dem Ihnen eine Praktikantenstelle angeboten wird. Sofern die Kanzlei keine Angaben zur Vergütung macht, fragen Sie nach. Ein Angebot von weniger als 500 Euro für ein vierwöchiges Praktikum sollten Sie nur dann annehmen, wenn Sie – entweder aufgrund Ihrer (noch) eher geringen Qualifikation oder aber aufgrund ihres Interesses an einer bestimmten Kanzlei – keine Alternativen sehen.

Anders sieht es hingegen bei Anwälten und Referendaren aus. Hier werden Sie als Reaktion auf Ihre Bewerbung in der Regel eine Einladung zu einem Bewerbungsgespräch bekommen, wobei dies von Kanzlei zu Kanzlei unterschiedlich ausgestaltet ist. Während teilweise nur ein Gespräch mit einem Partner der Kanzlei vorgesehen ist, werden Sie sich in anderen Kanzleien dem Team vorstellen, in dem Sie arbeiten werden.

Verhaltensempfehlungen für ein Bewerbungsgespräch wird man kaum geben können. Allgemein gilt: Bemühen Sie sich in besonderem Maße um ein professionelles und seriöses, aber gleichzeitig freundliches und nicht verkrampftes Auftreten und überlegen Sie sich bereits im Vorfeld eine gute Antwort auf die Frage, warum Sie gerade in dieser Kanzlei arbeiten möchten und warum Sie sich gerade für ein bestimmtes Fachgebiet bewerben. Ferner ist es sehr sinnvoll, sich auf der Homepage der Kanzlei über die Mandantschaft und auch die Entwicklung der Kanzlei zu informieren; besonders interessant können dabei die Pressemitteilungen der Kanzlei sein. Hilfreich ist es auch, bereits im Vorfeld der Bewerbung informellen Kontakt zu Mitarbeitern der Kanzlei gehabt zu haben, etwa auf Recruiting-Messen, auf Onlineplattformen wie squeaker.net oder im sonstigen Bekanntenkreis; sie können Ihnen zum einen bei der Vorbereitung auf das Bewerbungsgespräch helfen oder Sie können hierauf Bezug nehmen. Ansonsten – so »abgedroschen« dieser Rat auch klingen mag – seien Sie authentisch: Es wird langfristig weder Ihnen noch der Kanzlei etwas bringen, wenn Sie im Bewerbungsgespräch jemanden spielen, der Sie nicht sind. Vermeiden Sie schließlich jede Form von negativen Äußerungen über andere Personen oder Kanzleien – das fällt sehr schnell auf Sie zurück.

Bereiten Sie sich im Übrigen auch auf das Bewerbungsgespräch vor, indem Sie sich Ihren eigenen Lebenslauf nochmals vergegenwärtigen. In der absoluten Mehrzahl aller Bewerbungsgespräche wird Ihr Lebenslauf Aufhänger und Ausgangspunkt für den Interviewer sein. Zu jedem einzelnen Punkt sollten Sie daher etwas – wenn möglich Spannendes – berichten können. Nur äußerst selten kommt es in Bewerbungsgesprächen zu prüfungsähnlichen Situationen, in denen der Interviewer Sie auf Ihre fachlichen Fähigkeiten, Ihre Spontaneität oder Ihre Kreativität testen möchte. In manchen Fällen haben uns allerdings Bewerber berichtet, dass es in Bewerbungsinterviews doch auch zu kniffligen Fragen (sog. Stressfragen) kommt. Möchten Sie daher auf Nummer sicher gehen, sollten Sie sich Antworten auf die folgenden (Klassiker-)Fragen überlegen:

•  Was sind Ihre Stärken, was sind Ihre Schwächen?
•  Warum sind Sie Jurist geworden? Ist Ihnen nichts Besseres eingefallen?
•  Nennen Sie fünf Eigenschaften, die einen guten Juristen oder Anwalt ausmachen. Belegen Sie diese
   Eigenschaften anhand Ihres Lebenslaufes.
•  Nennen Sie etwas aus Ihrem bisherigen Leben, worauf Sie stolz sind.
•  In welcher Situation haben Sie schon einmal Führungsverantwortung übernommen?
•  Inwiefern sind Sie bereit, für Ihren Beruf Abstriche bei Ihrem Privatleben zu machen?


Wesentlich häufiger als Stressfragen werden Ihnen allerdings die folgenden Fragen gestellt, die nicht darauf abzielen, Ihre Souveränität und Spontaneität im Umgang mit überraschenden Situationen zu testen, sondern tatsächlich ein konkretes Informationsziel verfolgen. Doch auch bei diesen Fragen kommt es auf eine überzeugende und prägnante Antwort an:

•  Haben Sie sich noch bei anderen Kanzleien beworben? Das ist keinesfalls eine Sünde; vielmehr wird Ihr Gesprächspartner damit rechnen. Daher können Sie die Frage ruhig ehrlich beantworten.

•  Wir würden Sie gerne bei uns willkommen heißen: Möchten Sie? Das Problem wird hierbei regelmäßig sein, dass Sie sich noch bei anderen Kanzleien beworben haben und Sie deren Reaktion noch abwarten möchten. Es empfiehlt sich dann der Satz: »Ich möchte mir noch ein paar Tage Bedenkzeit erbitten.« Zuvor sollten Sie aber zeigen, dass Sie sich über das unterbreitete Angebot freuen und dieses sehr interessant finden – schließlich hatten Sie sich ja für die Kanzlei beworben.

•  Haben Sie noch Fragen? Mit dieser Frage endet ein Großteil aller Bewerbungsgespräche. Sie sollten sich daher vor jedem Gespräch ein paar Fragen zurechtlegen, die Sie am Ende stellen können. Fragen sind jedoch kein Selbstzweck. Stellen Sie nur ernst gemeinte Fragen; lassen sie sich durch einen Blick auf die Homepage beantworten, zeugt dies eher von nachlässiger Vorbereitung auf das Gespräch.

Unterschätzen Sie schließlich nicht, dass sich nicht nur Sie bei der Kanzlei bewerben, sondern die Kanzlei auch großes Interesse hat, Sie als Berufsträger zu gewinnen. Bewerber, die fachlich und menschlich gleichermaßen kompetent sind und sich in die Kultur einer Kanzlei einfügen, gibt es relativ wenige. Wenn Sie dann noch die Anforderungen – Prädikatsexamina, Promotion und/oder LL.M. – erfüllen, gehören Sie zu einem sehr exklusiven Kreis und sind damit durchaus in der komfortablen Position, sich Ihren Arbeitgeber letztlich aussuchen zu können. Gehen Sie daher ruhig mit einer gesunden Portion Selbstbewusstsein in das Bewerbungsgespräch!

 

Bewerbungsmappe vs. Online-Bewerbung – Der optimale Weg

Grundsätzlich gibt es zwei Arten, sich schriftlich bei einer Kanzlei zu bewerben: Die klassische Bewerbungsmappe auf dem Postweg und die Online-Bewerbung. Letztere erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Es kann nicht pauschal gesagt werden, welche Art der Bewerbung sinnvoller ist. Bei einer Bewerbung auf eine Stellenanzeige sollten Sie darauf achten, ob in der Anzeige eine bestimmte Form der Bewerbung vorgegeben oder ob etwa nur eine Post- bzw. E-Mail-Adresse angegeben ist. Bei einer Initiativbewerbung können Sie der Homepage der Kanzlei Informationen über die gewünschte Form der Bewerbung entnehmen. Manche Kanzleien bieten sogar schon ein eigens erstelltes Online-Bewerbungsformular an. Enthält die Homepage keine Informationen über die Form der Bewerbung, so ist es Ihnen letztlich freigestellt, welche Möglichkeit Sie wählen.

Bewerbungsmappe: Entscheiden Sie sich für eine konventionelle Bewerbung auf dem Postweg, sollten die Unterlagen einen hochwertigen und ordentlichen Eindruck machen. Verwenden Sie gutes Papier (weiß, kein Umweltpapier, 90 oder 100 Gramm Papierstärke), das einseitig bedruckt wird, und eine handelsübliche Bewerbungsmappe. Schnellhefter wirken zum einen zu billig, zum anderen macht es einen schlechten Eindruck, wenn die Unterlagen gelocht sind. Gleiches gilt für Knicke, Risse und Flecken aller Art. Bei Personalern unbeliebt sind auch Klarsichthüllen, da es viel Zeit kostet, die einzelnen Dokumente zunächst aus der Hülle zu nehmen und dann wieder einzuordnen.

Online-Bewerbung: Bei der Online-Bewerbung empfiehlt es sich, wenn Sie aus Anschreiben und Lebenslauf im Word-Format und den eingescannten Zeugnissen ein einheitliches PDF-Dokument erstellen, sodass sich Ihre Bewerbung in einem Zug lesen lässt. Verfügen Sie privat nicht über ein Programm zur Erstellung von PDF-Dokumenten, kann Ihnen dabei jede Druckerei bzw. jeder Copyshop behilflich sein. Vergessen Sie nicht, Ihr Anschreiben auszudrucken, zu unterschreiben und wieder einzuscannen – es ist keineswegs möglich, auf eine handschriftliche Unterzeichnung zu verzichten! Hieraus ergibt sich bereits, dass das Anschreiben nicht in den E-Mail-Text selbst gehört. Die E-Mail sollte vielmehr lediglich einen Hinweis auf die Bewerbung enthalten und um eine kurze Eingangsbestätigung bitten.

Unser Tipp: Bitten Sie unabhängig von der Form Ihrer Bewerbung einen Freund oder ein Familienmitglied, das Bewerbungsschreiben und den Lebenslauf kritisch Korrektur zu lesen, denn kaum etwas ist peinlicher, als wenn sich in die Bewerbung formale Fehler einschleichen.

 

 

Die Bewerbungsunterlagen

Im Grundsatz sollten Sie bei einer schriftlichen Bewerbung die folgenden formalen und inhaltlichen Aspekte beachten.

Inhalt und Aufbau der Bewerbung

Die schriftliche Bewerbung besteht grundsätzlich aus einem Bewerbungsanschreiben, das in einem kurzen Fließtext darlegt, wer Sie sind und welche Motivation Ihrer Bewerbung zugrunde liegt, einem tabellarischen Lebenslauf, der Ihre universitären und außeruniversitären Leistungen systematisch auflistet, einem in den Lebenslauf integrierten Foto sowie Ihren Zeugnissen in – ggf. beglaubigter – Kopie. Verbreitet ist es auch, der Bewerbung ein Deckblatt voranzustellen, auf dem Ihre Kontaktdaten vermerkt sind, sowie Ihr Foto. Bei einem Aufbau der Bewerbung ohne Deckblatt erscheint das Foto als Teil des Lebenslaufes. Ihre Kontaktdaten ergeben sich aus Ihrem Briefkopf und dem Lebenslauf. Ein Deckblatt ist daher nicht zwingend erforderlich.

Anschreiben

Absender und Adressat (Briefkopf): Das Anschreiben ist ein Geschäftsbrief und wie ein solcher aufzubauen. An oberster Stelle (egal ob links, zentriert oder rechts) steht Ihr Absender, bestehend aus Namen, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Mit einem Abstand von zwei oder drei Leerzeilen folgen Name und Anschrift der Kanzlei, bei der Sie sich bewerben. Beachten Sie, dass zwischen Adresse bzw. Postfach der Kanzlei und Postleitzahl und Ort eine Leerzeile stehen muss. Vergessen Sie schließlich Ort und Datum nicht. Diese stehen entweder auf gleicher Höhe wie Ihr Name oder rechtsbündig oberhalb der Betreffzeile. Die Betreffzeile kommt heutzutage übrigens ohne die Worte »Betreff« oder »Bezug« aus und ist halbfett gedruckt. Ein Musterbriefkopf inklusive Betreffzeile könnte etwa wie auf der folgenden Seite aussehen:

Anrede: Das eigentliche Anschreiben beginnt mit der Anrede des Adressaten. Informieren Sie sich zunächst telefonisch oder auf der Homepage der Kanzlei, wer der richtige Adressat für Ihre Bewerbung ist. Eine Bewerbung, die von vornherein an den richtigen Ansprechpartner gerichtet ist, macht immer einen besseren Eindruck als eine allgemein gehaltene Bewerbung mit der Anrede »Sehr geehrte Damen und Herren«. Verfügt Ihr Ansprechpartner über einen Doktor- oder gar einen Professorentitel, so wird der Titel in die Anrede aufgenommen und diesem ein »Herr« oder »Frau« vorangestellt. Bei (Honorar-)Professoren entfällt der Doktortitel in der Anrede; »Professor« wird nicht abgekürzt, sondern ausgeschrieben (»Sehr geehrte Frau Dr. Musterfrau« bzw. »Sehr geehrter Herr Professor Mustermann«). Informieren Sie sich daher unbedingt, welche akademischen Titel Ihr Adressat trägt. Mastertitel wie der LL.M. werden nicht in die Anrede mit aufgenommen.

Einleitungssatz: Bereits aus dem ersten Satz Ihres Anschreibens muss unmissverständlich hervorgehen, wofür genau und für welchen Zeitraum Sie sich bewerben. Grundsätzlich sollten Sie angeben, für welchen Fachbereich und welchen Standort der Kanzlei Sie sich bewerben. Denkbar, wenngleich eher selten, ist es auch, dass Sie sich um eine Stelle im Team eines bestimmten Partners bewerben, dessen Tätigkeit Sie besonders interessiert oder der Ihnen von Bekannten empfohlen wurde. Bei Referendaren will Ihr Adressat wissen, ob Sie sich für die Anwalts- oder die Wahlstation bewerben. Wenn Sie sich um ein Praktikum bewerben, beachten Sie, dass viele Kanzleien mehrmals im Jahr feste Praktikantenprogramme anbieten. Wenn Sie sich für ein solches Programm bewerben, machen Sie dies deutlich, ebenso wenn sie sich für ein Praktikum außerhalb eines solchen Programms interessieren.

Hatten Sie bereits telefonischen Kontakt zu einem Partner der Kanzlei oder haben Sie bereits auf einer Messe oder anderweitigen Recruiting-Veranstaltung mit einem Anwalt oder Personaler der Kanzlei gesprochen, so nehmen Sie in dem Einleitungssatz hierauf Bezug, damit auch der Adressat Ihrer Bewerbung weiß, dass Sie bereits in Austausch mit der Kanzlei stehen, und sich ggf. an Sie erinnert.

Ihre Person und Motivation: Das Anschreiben soll die Kanzlei, bei der Sie sich bewerben, in einem kurzen Fließtext über Ihre Person und die Motivation Ihrer Bewerbung informieren. Hinsichtlich Ihrer Person können Sie dabei verschiedene Aspekte in den Vordergrund stellen: Ihren derzeitigen Ausbildungsstand, Ihren juristischen Schwerpunkt, Ihre fachlichen Vorkenntnisse, Ihre Praktika/Stationen in anderen Kanzleien, Tätigkeiten an Lehrstühlen oder außeruniversitäre Aktivitäten wie soziales Engagement oder womöglich außergewöhnliche sportliche Leistungen. Es bleibt Ihnen überlassen, welchen Ausschnitt Ihrer Vita Sie bereits in dem Anschreiben hervorheben möchten. Bedenken Sie jedenfalls, dass die Kanzleien Ihren Examensergebnissen und anderen fachlichen Qualifikationen zwar eine hohe Bedeutung beimessen werden, diese allerdings noch nichts über Ihre Persönlichkeit aussagen. Eine starke Persönlichkeit ist aber Voraussetzung dafür, dass Sie Mandanten an Ihre Kanzlei binden können und damit zum langfristigen Erfolg der Kanzlei beitragen. Sie sollten das Anschreiben daher dazu nutzen, sich von anderen Bewerbern abzuheben und das Interesse der Kanzlei an Ihrer Person zu wecken. Nichtssagende Standardfloskeln sind daher ein Tabu.

Ideal ist es zudem, wenn Sie aus Ihren bislang erbrachten Leistungen und Ihren gesammelten Erfahrungen direkt die Ihrer Bewerbung zugrunde liegende Motivation herleiten können. Wenn Sie sich beispielsweise für die Anwaltsstation im Bereich Corporate/M&A bei einer führenden Großkanzlei bewerben und Sie während des Studiums an einem gesellschaftsrechtlich ausgerichteten Lehrstuhl als studentische Hilfskraft gearbeitet haben, mehrere Praktika in diesem Bereich vorweisen können oder eine Dissertation über ein Thema aus dem Gesellschaftsrecht verfasst haben, wird es Ihnen keine Probleme bereiten, die Gründe Ihrer Bewerbung darzulegen. Sollten Sie keinerlei Vorkenntnisse mitbringen, macht Sie dies allerdings aus Sicht der Kanzleien nicht zu einem uninteressanten Bewerber. Sie sollten in diesem Falle aber offensiv mit der Situation umgehen und auf Ihre fehlenden Kenntnisse in dem Fachbereich, für den Sie sich bewerben, hinweisen. Denn es ist für die Kollegen, mit denen Sie zusammenarbeiten, sehr hilfreich, im Vorfeld zu wissen, in welchem Maße Sie auf »Training on the job« angewiesen sind. So vermeiden Sie, dass unrealistische Erwartungen an Sie gestellt werden. Gerade in den rechtlichen Gebieten, die nicht Gegenstand der universitären Ausbildung sind, verlangen die Kanzleien ohnehin keine Vorkenntnisse. 

Das Formulierungsbeispiel zeigt, dass Sie, auch wenn Sie aufgrund Ihres universitären Schwerpunktbereichs oder einschlägiger Praktika keinen besonderen Bezug zu einem Fachbereich im Besonderen oder zur Arbeit eines Wirtschaftsanwalts im Allgemeinen haben, in dem Anschreiben doch einen Grund nennen sollten, weswegen Sie sich nun gerade für diese konkrete Tätigkeit bewerben. Denn damit zeigen Sie der Kanzlei, dass Sie mit Ihrer Bewerbung nicht beliebig und planlos vorgehen, sondern dass Sie bestimmte Interessen haben und sich im Vorfeld der Bewerbung über die Fachbereiche informiert haben. Freilich kommt es sehr oft vor, dass sich gerade Referendare und Praktikanten ohne fachliche Präferenz bei einer Kanzlei bewerben. Daran wird die Bewerbung in der Regel auch nicht scheitern. Es kann aber dann passieren, dass Sie einem Fachbereich zugeordnet werden, der Sie überhaupt nicht interessiert. Sie sollten sich daher über die einzelnen Fachbereiche in der Großkanzlei, den Arbeitsalltag eines Junganwalts in diesem Fachbereich und den genauen Gegenstand der rechtlichen Beratung informieren.

Vielfach wird in allgemeinen Bewerbungsratgebern empfohlen zu begründen, weshalb Sie sich bei einem bestimmten Arbeitgeber bewerben. Natürlich müssen Sie Ihr Anschreiben für jede Bewerbung einzeln anpassen. Gerade wenn Sie also bereits einen wie auch immer gearteten Bezug zu einer Großkanzlei haben, etwa durch frühere Workshops, Praktika oder Gespräche mit Mitarbeitern bei Recruiting-Veranstaltungen, sollten Sie hierauf in dem Anschreiben unbedingt hinweisen. Der Bezug kann dabei auch noch so mittelbar sein, etwa dass Sie eine bestimmte Anwaltspersönlichkeit im Rahmen eines Vortrags besonders beeindruckt hat, dass Sie von einem besonders spannenden Mandat der Kanzlei in den Medien gehört haben oder dass Sie von Fachpublikationen eines Anwalts der Kanzlei angetan waren. Durch derartige Angaben in Ihrem Anschreiben zeigen Sie der Kanzlei, dass Sie sich informiert haben und Ihre Bewerbung nicht willkürlich ist. Wichtig ist allerdings, dass Ihr geschilderter Bezug zu der jeweiligen Kanzlei authentisch und nicht konstruiert wirkt. Besser ist es dann, auf eine Begründung für die Wahl gerade dieser Kanzlei gänzlich zu verzichten. Auch pauschale Loblieder à la »da Sie im Bereich Corporate/M&A führend sind« wirken wenig glaubwürdig. Wenn Sie nicht eindeutige und nachvollziehbare Gründe für eine bestimmte Kanzlei haben, sollten Sie es bei der Aussage belassen, dass Sie sich für die Tätigkeit eines Wirtschaftsanwalts in dem gewünschten Fachbereich interessieren. Dies können Sie dann wiederum unabhängig von der jeweiligen Kanzlei begründen.

Schluss: Das Anschreiben sollte schließen mit einem Hinweis auf die Anlagen und dem Angebot, bei Rückfragen zur Verfügung zu stehen. Es endet mit der Grußformel »Mit freundlichen Grüßen« (wonach kein Komma steht!) und Ihrer Unterschrift.

Tabellarischer Lebenslauf

Der Lebenslauf beginnt mit einer Überschrift (»Lebenslauf« oder »Curriculum Vitae«), den Daten zu Ihrer Person, d.h. zumindest Ihrem Namen und Vornamen (inkl. akademischer Titel), Ihrer postalischen Adresse, Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrer Telefonnummer sowie einem integrierten Bewerbungsfoto. Des Weiteren können bei den persönlichen Daten auch das Geburtsdatum, der Geburtsort, der Familienstand oder die Staatsangehörigkeit genannt werden.

Bei dem Aufbau Ihres tabellarischen Lebenslaufes haben Sie zwei Möglichkeiten: Entweder Sie gliedern chronologisch oder funktional nach Blöcken, wobei sich innerhalb der einzelnen Blöcke die Angaben wiederum chronologisch gliedern lassen. Bei einer chronologischen Gliederung können Sie sowohl historisch vorgehen (also von der Grundschule bis zum Examen) als auch rückwärts (also von den Examina zur Grundschule). Eine Gliederung nach Blöcken – z.B. Ausbildung, Berufstätigkeit, Engagement und Interessen – ist im angloamerikanischen Raum eher verbreitet als in Deutschland. Bei Berufseinsteigern, die im Allgemeinen außerhalb ihrer Ausbildung noch nicht so viel erlebt haben, bietet sich eher eine chronologische Gliederung an. Der Lebenslauf sollte zwei DIN A4-Seiten nicht überschreiten und ist in jedem Falle tabellarisch zu erstellen, am besten mit jeweils zwei Spalten (»wann?« / «was?«):

Im Folgenden werden wir einige wichtige Einzelfragen zur inhaltlichen Gestaltung des tabellarischen Lebenslaufes aufgreifen, die von den Teilnehmern einer squeaker.net-Umfrage besonders häufig gestellt wurden.

Umgang mit Examensnoten unter 9 Punkten: Das »doppelte VB« stellt in konjunkturell normalen Zeiten kein zwingendes Einstellungskriterium auch in den führenden Großkanzleien dar. Gleichwohl sind die in Ihren Examina erzielten Punkte der wichtigste Bestandteil Ihres Lebenslaufes. Wenn Sie sich also nicht sicher sind, ob Ihre Examensnoten den Anforderungen der Kanzlei genügen, bei der Sie sich bewerben, sollten Sie dennoch in keinem Falle versuchen, die Noten zu kaschieren, indem Sie beispielsweise bei einer Note von 7,5 Punkten im ersten Examen in Ihrem Lebenslauf die Note lediglich mit »befriedigend« angeben. Wenn sich die genaue Punktzahl dann erst der Kopie des Examenszeugnisses irgendwo am Ende der Bewerbungsunterlagen entnehmen lässt, sorgt dies zum einen für einen unnötigen Mehraufwand – die Durchsicht Ihrer Bewerbungsunterlagen soll keine »Schnitzeljagd« für die Kanzleien werden – zum anderen hinterlassen Sie den für Sie ungünstigen Eindruck, dass Sie in der Examensnote eine Schwäche sehen würden. Es führt daher kein Weg daran vorbei, im Lebenslauf die in den Examina erreichten Punkte anzugeben.

Das Zuschicken nur »ausgewählter« Scheine: Wenn Sie noch Student sind, können Sie nur mit Ihren im Studium erworbenen Scheinen Leistungsnachweise erbringen. Sind nicht alle Scheine auf einem gleich hohen Notenniveau, könnten Bewerber auf den Gedanken kommen, nur die besseren Scheine anzugeben. Unterschätzen Sie nicht die Kenntnisse der Personalabteilungen über den Ablauf Ihres Studiums und die zu erbringenden Leistungen. Personaler berichten uns immer wieder, dass manche studentischen Bewerber offensichtlich nicht alle Scheine im Lebenslauf angeben. Das macht einen sehr schlechten Eindruck und wird in der Mehrzahl der Fälle durchschaut.

Soziales Engagement: Viele Kanzleien bringen in ihren Profilen und Anzeigen zum Ausdruck, außeruniversitäres Engagement von Bewerbern zu schätzen. Interessant an derartigem Engagement ist dabei zum einen der soziale Gehalt einer Tätigkeit, soweit er Rückschlüsse auf Ihre Persönlichkeit zulässt, zum anderen die Fähigkeit, Verantwortung zu übernehmen. Wer etwa ehrenamtlich als Fußballtrainer gearbeitet hat, stellt damit unter Beweis, dass er ein Team führen kann und damit über eine für Wirtschaftsanwälte wesentliche Schlüsselqualifikation verfügt. Gleiches gilt für eine Tätigkeit als Schulsprecher o. Ä. Daher sollten Sie derartige Qualifikationen in Ihrer Bewerbung unbedingt angeben, wohingegen die bloße Mitgliedschaft in einem Verein weniger aussagekräftig ist. Auch sie kann aber die Vielseitigkeit der Interessen und des geistigen Horizonts eines Bewerbers dokumentieren und damit einen positiven Eindruck hinterlassen.

Sprachen: Prahlen Sie in keinem Falle mit Sprachkenntnissen, über die Sie nicht verfügen, vor allem dann nicht, wenn es in Ihrem Lebenslauf keine Stütze für die angegebenen Sprachkenntnisse gibt. Gerade bei der englischen Sprache, die in den meisten Großkanzleien eine unabdingbare Voraussetzung für die juristische Arbeit darstellt, müssen Sie – auch wenn dies sicher nicht die Regel ist – immer darauf gefasst sein, dass Sie im Bewerbungsgespräch in einen englischsprachigen Dialog verwickelt werden. Lassen Sie sich aber nicht beunruhigen: Die Kanzleien wissen ganz genau, dass gerade das entscheidende Legal English nur »on the job« erlernt wird. Sie werden daher anfangs keinen übermäßigen Erwartungen ausgesetzt sein.

Hobbies: Hobbies sind im Regelfall für die Kanzleien weder aufschlussreich noch überprüfbar – die meisten Bewerber geben hier etwas Kulturelles (Literatur, Kunst, Musik) und ein oder zwei Sportarten (typischerweise Fußball, Tennis) an. Eher selten – und mit Blick auf das hohe Verletzungsrisiko und dadurch bedingten Arbeitsausfall auch nicht unbedingt positiv – sind Extremsportarten wie etwa Bungee-Jumping. Wenn Sie Hobbies angeben, sollten diese möglichst konkret sein, also nicht: »Lesen« und »Reisen«, sondern besser: »Historische Romane« und »Südostasien-Reisen«.

Außergewöhnliches: Interesse an Ihrer Person können Sie, neben der zuvor genannten Darstellung von sozialem Engagement oder Hobbies, etwa auch dadurch wecken, dass Sie eine außergewöhnliche Tätigkeit ausüben. Als Beispiel sei hier ein Bewerber genannt, der tatsächlich nebenberuflich als Schokoladentester arbeitete. Solche außergewöhnlichen Facetten sollten Sie unbedingt in Ihren Lebenslauf aufnehmen. So schaffen Sie die Voraussetzungen für einen persönlichen und lockeren Einstieg in ein nachfolgendes Bewerbungsgespräch. Wenn Sie dazu noch eine spannende Geschichte erzählen können, wird in einem solchen Gespräch bereits innerhalb kürzester Zeit das Eis gebrochen sein.

Bewerbungsfoto

Das Bewerbungsfoto hat enormen Einfluss auf den ersten Eindruck, den der Adressat Ihrer Bewerbung von Ihnen erhält. Daher empfiehlt es sich unbedingt, professionelle Bewerbungsfotos bei einem Fotografen anfertigen zu lassen, auch wenn dies mit bis zu 50 Euro deutlich teurer ist als Passfotos aus dem Bahnhofsautomaten. Auf dem Foto sollten Sie vor allem sympathisch und vertrauenswürdig aussehen. Am Tag des Fotografentermins kleiden Sie sich so, wie Sie sich auch bei einem Bewerbungsgespräch kleiden würden – (dunkler) Anzug bzw. Kostüm, (weißes) Hemd bzw. Bluse und Krawatte sind ein Muss.
Lassen Sie von dem Bewerbungsfoto mehrere Abzüge im Format 5,5 x 4 cm oder etwas größer anfertigen. Kleben Sie das Foto mit einem Klebepunkt rechts oben in Ihren Lebenslauf. Aus dieser Position ergibt sich, dass Sie auf dem Foto am besten leicht nach links schauen sollten (aus der Perspektive des Betrachters gesehen). Sinnvoll ist es ferner, auf der Rückseite des Fotos Ihren Namen zu vermerken. So kann das Foto, falls es sich löst, ohne Weiteres Ihrer Bewerbung zugeordnet werden.

Belege und Zeugnisse

Schließlich stellt sich die Frage, welche Zeugnisse und Unterlagen Sie einreichen sollten. In jedem Falle gehören zu einer Bewerbung (nicht notwendigerweise beglaubigte) Kopien Ihrer Examenszeugnisse, ggf. auch Übungs- und Seminarscheine (s. o.). Schließlich müssen Sie Ihr Abiturzeugnis einreichen; insbesondere die Noten in Deutsch und Englisch sind für viele Personalabteilungen durchaus interessant. Ihre Zeugnisse sollten Sie chronologisch in umgekehrter Reihenfolge einreichen, d.h. Sie beginnen mit dem Zeugnis des letzten Examens und enden mit dem Abiturzeugnis. Erst danach kommen Zeugnisse und Bescheinigungen über Praktika oder studienbegleitende Nebentätigkeiten, etwa als wissenschaftliche Hilfskraft.

 

 

Im Vorfeld der Bewerbung – Gut vorbereitet sein

Der Bewerbungsprozess beginnt nicht erst mit dem Versand der schriftlichen Bewerbung, sondern lange zuvor. Eine gelungene Bewerbung setzt voraus, dass Sie sich frühzeitig umfassend über potenzielle Arbeitgeber informieren. Nutzen Sie etwa die Internetauftritte der Kanzleien, um sich ein Bild davon zu machen, wodurch sich die verschiedenen Firmen unterscheiden. Eine sehr gute Möglichkeit, innerhalb einer kurzen Zeit mehrere Kanzleien ein wenig kennen zu lernen, bieten auch regelmäßig und deutschlandweit stattfindende Jobmessen. Beantworten Sie für sich selbst die folgenden Fragen:

•     Wo möchten Sie hin? Hierbei kann etwa eine Rolle spielen, ob Sie sich eher von einer deutschen, einer britischen oder einer US-amerikanischen Kanzlei angezogen fühlen, ob Sie ein Büro mit vielen (über 50) Berufsträgern oder ein kleines Büro bevorzugen oder welche Standorte für Sie attraktiv sind. Lassen Sie sich bei Ihrer Wahl nicht nur von harten Fakten leiten, sondern vertrauen Sie auch einmal Ihrem Bauchgefühl.

•     Passen Sie in das Anforderungsprofil der Kanzlei? Nicht alle Kanzleien stellen gleich strenge Anforderungen an Examensergebnisse oder weitere Qualifikationen. Lassen Sie sich nicht von standardmäßigen Formulierungen in Kanzleianzeigen oder auf den Kanzlei-Webseiten abschrecken, die regelmäßig zwei Prädikatsexamina, am besten zuzüglich Promotion und LL.M., verlangen. Die Erfahrung zeigt, dass die Kanzleien an diesen Anforderungen nicht durchgehend festhalten können, wenn sie ihren Rekrutierungsbedarf decken wollen.

•     Wann muss ich initiativ werden? Den »falschen« Zeitpunkt für Ihre Bewerbung gibt es ebenso wenig wie den »optimalen« Zeitpunkt. Kanzleien sind immer auf der Suche nach qualifizierten Bewerbern und grundsätzlich auch immer bereit, vielversprechende Berufseinsteiger einzustellen. Gleichwohl ist es nicht unüblich, dass Kanzleien konkrete Stellen ausschreiben, wenn sie besonderen Rekrutierungsbedarf für einen bestimmten Fachbereich oder einen bestimmten Standort haben. Das bedeutet, dass Ihnen sowohl die Möglichkeit einer Initiativbewerbung offen steht als auch die der Reaktion auf eine Stellenausschreibung.