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Kanzlei/Unternehmen
FPS Rechtsanwälte & Notare
Verfasser
Rechtsgebiete
IT-/Telekommunikationsrecht
Mit der heutigen Sonderausgabe unseres Newsletters möchten wir Sie auf die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) hinweisen, die unabhängig von den bereits bestehenden Vorschriften zu Pflichtangaben nun auch für Anbieter von Dienstleistungen weitergehende Pflichtangaben verlangt.
Die DL-InfoV beinhaltet für grundsätzlich alle Dienstleister Vorschriften zu Informationspflichten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung. Teilweise müssen diese Informationen stets, teilweise nur auf Anfrage der Dienstleistungsempfänger zur Verfügung gestellt werden. Die DL-InfoV tritt am 17. Mai 2010 in Kraft. Da sie keine Übergangsvorschriften beinhaltet, sind die erforderlichen Informationspflichten ab diesem Tag zur Verfügung zu stellen. Anderenfalls riskieren Sie neben zivilrechtlichen Abmahnungen Ihrer Konkurrenten gegebenenfalls auch Ordnungsgelder.
Die in der Verordnung vorgesehenen Informationspflichten bestehen teilweise bereits aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften, die Sie sicherlich bereits kennen. Nachfolgend wollen wir Ihnen einen Überblick über die neuen Informationspflichten verschaffen, damit Sie diese schnellstmöglich umsetzen können.
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