Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat mit dem heutigen Berufungsurteil (Az.: VI - U (Kart) 43/13) die erstinstanzliche Entscheidung (Az.: 5 O 86/12) des Landgerichts Köln bestätigt, wonach GN Store Nord A/S aus Dänemark gegen die Bundesrepublik Deutschland kein Schadenersatz in Höhe von 1,1 Mrd. Euro zusteht. GN Store Nord A/S forderte diesen Betrag aufgrund eines vermeintlichen Amtshaftungsanspruchs, nachdem das Bundeskartellamt im Jahre 2007 mittels einer Untersagungsverfügung den Zusammenschluss der Hörgerätesparte von GN Store Nord A/S mit der Phonak Holding AG untersagt hatte. Der Bundesgerichtshof bewertete diese Entscheidung später als rechtswidrig.
Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes ausweislich des Beschlusses des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2010 zwar rechtswidrig gewesen sei. Dies allein führe jedoch nicht zu dem von der GN Store Nord A/S begehrten Amtshaftungsanspruch. Dieser würde vielmehr voraussetzen, dass das Bundeskartellamt im Rahmen seiner Entscheidungsfindung schuldhaft, also ohne die zu erwartende Sorgfalt, gehandelt hätte. Dies sei jedoch nicht feststellbar. Zwar hat das OLG Düsseldorf die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen, gleichwohl ist das Urteil aber noch nicht rechtskräftig, da GN Store Nord A/S gegen diese Entscheidung beim Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde einlegen kann.
Hogan Lovells hat mit einem Team um den Hamburger Kartellrechtspartner Dr. Marc Schweda das Bundeskartellamt in diesem über drei Jahre andauernden Verfahren durch alle Instanzen hinweg umfassend vertreten, nachdem es sich in einem Auswahlverfahren vor dem Bundeskartellamt gegenüber anderen renommierten Sozietäten durchgesetzt hatte. So konnte das Team bereits im Februar 2013 in der ersten Instanz vor dem Landgericht Köln einen Erfolg für das Bundeskartellamt erzielen. Schon seinerzeit hatten die Richter die Klage der GN Store Nord A/S auf Schadensersatz abgewiesen. Das OLG Düsseldorf folgte dieser Entscheidung nun in seinem heute ergangenen Urteil.
Hogan Lovells Team für das Bundeskartellamt:
Die Federführung hatte Partner Dr. Marc Schweda (Kartellrecht, Hamburg). Zum Team gehörten außerdem Dr. Andreas H. Meyer (Partner, Corporate/M&A, Hamburg), Dr. Detlef Haß (Partner, Litigation, München), Jan Christian Eggers (Counsel), Dr. Manuel Knebelsberger, Vincent Stier (alle Kartellrecht, Hamburg) und Dr. Falk Loose (Counsel, Steuerrecht, München).
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