20. Dezember 2013
Geschrieben von Hogan Lovells

Hogan Lovells berät Deutsche Telekom beim Erwerb der Healthcare-Sparte von brightONE

 

Pressemitteilung

20. Dezember 2013

 

T-Systems International GmbH, IT-Tochter der Deutschen Telekom AG, hat vom Münchener Aurelius-Konzern die Healthcare-Sparte ihrer Tochter brightONE erworben. Für T-Systems ist diese Transaktion ein weiterer Schritt hin zum integrierten Player im IT-Gesundheitswesen. Die Healthcare-Sparte von brightONE erwirtschaftete zuletzt einen jährlichen Umsatz von rund 20 Mio. Euro. T-Systems übernimmt neben dem deutschen und dem niederländischen Healthcare-Bereich auch das aus Indien gesteuerte Service- und Wartungsgeschäft. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart. Die Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt der zuständigen Kartellbehörde.

 

Hogan Lovells hat mit einem Team um den Münchener Partner Dr. Volker Geyrhalter die Deutsche Telekom umfassend bei dieser Transaktion beraten.

 

Hogan Lovells Team für die Deutsche Telekom AG:

 

Die Federführung bei dieser Transaktion hatte Partner Dr. Volker Geyrhalter. Zum Team gehörten außerdem Andreas Thun (Counsel), Florian Bortfeldt, Christian Heister (alle München), Thorsten Schumacher (Düsseldorf), Johannes Buntjer (Partner) und Charlotte Karthaus (beide Amsterdam, alle Corporate/M&A).

 

Deutsche Telekom AG:
 

Robert Saß

 

 

KONTAKT
 

Rolf Kopel
PR-Manager Germany
+49 69 962 36 638
rolf.kopel@hoganlovells.com

 

 

Über Hogan Lovells

Weitere Informationen finden Sie unter www.hoganlovells.com.

Hogan Lovells ist eine der führenden internationalen Anwaltssozietäten, die Mandanten weltweit in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts berät.

 

"Hogan Lovells" oder die "Sozietät" ist eine internationale Anwaltssozietät, zu der Hogan Lovells International LLP und Hogan Lovells US LLP und ihnen nahestehende Gesellschaften gehören. Die Bezeichnung "Partner" beschreibt einen Partner oder ein Mitglied von Hogan Lovells International LLP, Hogan Lovells US LLP oder einer der ihnen nahestehenden Gesellschaften oder einen Mitarbeiter oder Berater mit entsprechender Stellung. Einzelne Personen, die als Partner bezeichnet werden, aber nicht Mitglieder von Hogan Lovells International LLP sind, verfügen nicht über eine Qualifikation, die der von Mitgliedern entspricht. Weitere Informationen über Hogan Lovells, die Partner und deren Qualifikationen finden Sie unter www.hoganlovells.com. Sofern Fallstudien dargestellt sind, garantieren die dort erzielten Ergebnisse nicht einen ähnlichen Ausgang für andere Mandanten.

Unternehmens-Broschüre