Pressemitteilung
19. Dezember 2013
Hogan Lovells hat die beiden japanischen Unternehmen Mitsubishi Corporation und GS Yuasa International erfolgreich bei der Gründung eines Joint Ventures mit der Robert Bosch GmbH beraten, einem der international führenden Technologie- und Dienstleistungsunternehmen.
Das Joint Venture wird sich vorrangig der Forschung und Entwicklung der nächsten Generation von leistungsstarken Lithium-Ionen-Batterien widmen. Sie sind wesentliche Grundlage für die Mobilität der Zukunft, wie etwa Hybrid- und reine Elektrofahrzeuge. Ziel ist es, durch intelligentes Zellmanagement und Fortschritte bei der Elektrochemie und den Materialien, den Energieinhalt signifikant zu steigern. Damit sinken Gewicht und Platzbedarf und die Reichweite von Elektrofahrzeugen steigt.
Die drei Unternehmen haben nach erfolgter Kartellfreigabe ein Gemeinschaftsunternehmen für Forschung und Entwicklung gegründet. Zudem soll es die Muttergesellschaften bei Vertrieb und Marketing unterstützen. Der Start des Joint Ventures ist für Anfang 2014 vorgesehen. Der Hauptsitz wird in Stuttgart sein. An dem Unternehmen werden sich Bosch mit 50 % und GS Yuasa sowie die Mitsubishi Corporation mit jeweils 25 % beteiligen.
Hogan Lovells Team für Mitsubishi und GS Yuasa:
Dr. Michael Leistikow (Federführung, Partner, Corporate), Dr. Martin Sura (Partner, Kartellrecht), Dr. Heiko Gemmel (Partner, Steuerrecht), Dr. Christian Reichmann (Corporate), Stefan Giesen (Kartellrecht) und Nico Neukam (Steuerrecht, alle Düsseldorf).
KONTAKT
Rolf Kopel
PR-Manager Germany
+49 69 962 36 638
rolf.kopel@hoganlovells.com
Über Hogan Lovells
Weitere Informationen finden Sie unter www.hoganlovells.com.
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"Hogan Lovells" oder die "Sozietät" ist eine internationale Anwaltssozietät, zu der Hogan Lovells International LLP und Hogan Lovells US LLP und ihnen nahestehende Gesellschaften gehören. Die Bezeichnung "Partner" beschreibt einen Partner oder ein Mitglied von Hogan Lovells International LLP, Hogan Lovells US LLP oder einer der ihnen nahestehenden Gesellschaften oder einen Mitarbeiter oder Berater mit entsprechender Stellung. Einzelne Personen, die als Partner bezeichnet werden, aber nicht Mitglieder von Hogan Lovells International LLP sind, verfügen nicht über eine Qualifikation, die der von Mitgliedern entspricht. Weitere Informationen über Hogan Lovells, die Partner und deren Qualifikationen finden Sie unter www.hoganlovells.com. Sofern Fallstudien dargestellt sind, garantieren die dort erzielten Ergebnisse nicht einen ähnlichen Ausgang für andere Mandanten.