Pressemitteilung
28. November 2013
Die Europäische Kommission hat heute den Entwurf einer Richtlinie über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung veröffentlicht. Diese Richtlinie beschreibt einen Meilenstein in den seit Jahren andauernden Bemühungen, innerhalb des europäischen Binnenmarktes einen einheitlichen Schutz vor unrechtmäßigem Zugriff Dritter auf geheime Unternehmensinformationen zu schaffen. Bislang differiert nicht nur das Verständnis, was ein Geschäfts- und Betriebsgeheimnis ausmacht, ganz erheblich zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten. Auch die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz und zur Durchsetzung solcher Geheimnisse sind länderabhängig äußerst unterschiedlich ausgestaltet. Gerade für grenzüberschreitend agierende Unternehmen stellt sich die Situation daher seit langem äußerst unbefriedigend dar, da ein effektiver Geheimnisschutz kaum möglich ist.
Dass der Know-how-Schutz branchenübergreifend eine hohe Bedeutung genießt, ist dabei allgemein anerkannt. Nicht jede Entwicklung eignet sich zur Patent- oder Markenanmeldung oder genießt Urheberrechtsschutz. Geheimnisschutz ist daher essentiell. Bekanntestes Beispiel dürfte das Rezept der Coca-Cola sein.
So geht beispielsweise die Chemiebranche davon aus, dass in Europa Know-how-Diebstahl für eine jährliche Umsatzeinbuße von bis zu 30 % verantwortlich ist. Die wesentlichen Gefahren gehen dabei gleichermaßen von Wettbewerbern wie ehemaligen Mitarbeitern aus. Die Europäische Kommission betrachtet den unzureichenden Schutz von Geschäftsgeheimnissen daher zu Recht als merkliches Hindernis für Investitionen in Forschung und Entwicklung (F&E) innerhalb Europas.
Nicht zuletzt aus diesem Grund arbeitet die Kommission seit geraumer Zeit an einer einheitlichen Definition schützenswerter Unternehmensinformationen wie auch einer adäquaten Schutz-Infrastruktur über die Grenzen der Mitgliedstaaten hinweg. So beauftragte die Kommission etwa Hogan Lovells bereits 2011 mit einer rechtlichen Erhebung und Bewertung der nationalen Regelungen zum Geheimnisschutz in den seinerzeit noch 27 Mitgliedstaaten. Die Ergebnisse dieser rechtsvergleichenden Studie sind in den heute veröffentlichen Richtlinienentwurf eingeflossen.
Die maßgeblichen Bestimmungen des Richtlinienentwurfs lassen sich wie folgt zusammenfassen:
„Der nun vorgestellte Richtlinienentwurf kann in seiner Bedeutung nicht zu gering eingestuft werden. Seine Umsetzung wird einen deutlichen Anreiz für Unternehmen wie Investoren sein, in Europa in die Entwicklung neuer Technologien und Verfahren zu investieren. Geheimnisschutz ist Innovationsschutz. Die wirtschaftlichen Auswirkungen eines unionsweit einheitlichen Know-how-Schutzes werden daher deutlich messbar sein“, so Dr. Nils Rauer, Partner im Frankfurter Büro von Hogan Lovells.
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