26. November 2013
Geschrieben von GSK Stockmann

Die „BILD“-Zeitung darf ihren Medienpreis nicht als „OSGAR“ bezeichnen

Pressemitteilung

 

BGH bestätigt Urteil des Kammergerichts Berlin:

 

Die „BILD“-Zeitung darf ihren Medienpreis nicht als „OSGAR“ bezeichnen

 

GSK ist erneut erfolgreich für die OSCAR-Veranstalterin bei dem Markenrechtsstreit gegen die Axel-Springer-AG tätig

 

Berlin, 26. November 2013  Die Academy of Motion Picture Arts and Sciences, Veranstalterin der weltberühmten OSCAR-Preisverleihung, muss es nicht hinnehmen, dass sich Dritte für anderweitige Preisverleihungsveranstaltungen der Bezeichnung „OSCAR“ bedienen.

 

So darf die Axel Springer AG keine eigenen Auszeichnungen, Preise, Prämien, Prädikate oder Trophäen unter der Bezeichnung „OSGAR“ oder „BILD-OSGAR“ ausloben oder verleihen. Die Academy of Motion Picture Arts and Sciences hatte sich aufgrund der jährlichen Verleihung eines Preises unter dem Namen „OSGAR“ in Leipzig durch die „BILD“-Zeitung in ihren Markenrechten verletzt gesehen.

 

In dieser Sache hatten bereits das Landgericht Berlin (Az. 16 O 168/10) und das Kammergericht Berlin (Az. 5 U 134/11) zugunsten der Academy of Motion Pictures Arts and Sciences entschieden. Nach Auffassung des Kammergerichts Berlin besteht wegen der Ähnlichkeit beider Bezeichnungen Verwechslungsgefahr. Zudem hat das Gericht der Klage auch aufgrund der Verletzung des Bekanntheitsschutzes der Marke „OSCAR“ stattgegeben, da sich die Axel Springer AG mit ihrem Preis „OSGAR“ in unzulässiger Weise in die Sogwirkung der Marke „OSCAR“ betreffend den berühmten Filmpreis begeben hat. Gegen das Urteil des Kammergerichts Berlin vom 27. November 2012 legte die Axel Springer AG Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH ein. Mit Beschluss vom 13. November 2013 hat der BGH diese Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen (Az. I ZR 23/13). Laut BGH liegt eine Verletzung von Verfahrensgrundrechten nicht vor. Auch im Übrigen sind keine Revisionsgründe gegeben. Mit dem nun vorliegenden Beschluss des BGH ist das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen.

Hintergrund dieses Rechtsstreits ist, dass Trittbrettfahrer sich im Zusammenhang mit der Bezeichnung von Preisen und Auszeichnungen bzw. der Durchführung derartiger Preisverleihungs- bzw. Auszeichnungsveranstaltungen wiederholt an den bekannten „OSCAR“ anlehnen, um von dem guten Ruf und dem Renommee dieser berühmten Marke zu profitieren. GSK vertritt die Academy mittlerweile seit Jahren regelmäßig in markenrechtlichen und urheberrechtlichen Auseinandersetzungen betreffend den berühmten „OSCAR“.

 

Vertreter Academy of Motion Picture Arts and Sciences:

GSK Stockmann + Kollegen (Berlin):

Dr. Jörg Kahler, Partner; Johannes Müller, Associate (beide IP, Berlin)

 

Von Plehwe & Schäfer (Karlsruhe):

Dr. von Plehwe (BGH-Vertretung)

 

 

Kontaktadresse:

GSK STOCKMANN + KOLLEGEN

Dr. Jörg Kahler

Mohrenstraße 42

10117 Berlin

Tel.: +49 30 203907-0

Fax: +49 30 203907-44

E-Mail: kahler@gsk.de

 

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