Presseinformation
Polizeireform kann kommen
Baden-Württemberg gewinnt IT-Vergaberechtsstreit
Stuttgart, 22. November 2013
In Baden-Württemberg steht zum 1. Januar 2014 eine Polizeireform an, mit der die Notrufannahmestellen bei zwölf leistungsfähigen Führungs- und Lagezentren konzentriert werden. Das OLG Karlsruhe hat entscheiden, dass die Auftragsvergabe zur softwareseitigen Erweiterung der vorhandenen Einsatzleitsysteme u.a. um die Funktion Notruf an ein mittelständisches Unternehmen in Freiburg rechtmäßig erfolgt ist.
Gegen die im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne europaweiten Teilnahmewettbewerb erfolgte Auftragsvergabe hat ein europaweit agierender Wettbewerber ein Nachprüfungsverfahren angestrengt und gegen die abweisende Entscheidung der Vergabekammer Baden-Württemberg sofortige Beschwerde beim OLG Karlsruhe eingelegt. Im Ergebnis ohne Erfolg.
Das Land hatte sich für einen integrierten Ansatz bei der Erneuerung des Notrufsystems entschieden und beschlossen, das bereits vorhandene und bewährte Einsatzleitsystem softwareseitig so zu erweitern, dass künftig auch Notrufe auf einer einheitlichen Bedienoberfläche entgegen genommen und innerhalb eines Systems verarbeitet werden können. Die Gründe hierfür waren technischer Natur (z.B. Erfüllung besonderer einsatztaktischer Anforderungen, Vermeidung von Kompatibilitätsrisiken mit Fremdsystemen, erleichterte Fehlersuche und Fehlerbeseitigung) sowie wirtschaftlicher Natur.
Das OLG Karlsruhe hat bestätigt, dass das Land seinen Beschaffungsbedarf mit sachgerechten Erwägungen bestimmt hat und daher berechtigt war, aufgrund der Urheberrechte des bisherigen IT-Dienstleisters an der vorhandenen Software nur mit diesem über den Auftrag zu verhandeln. In
diesem Fall sei auch eine sich hieraus ggf. ergebende wettbewerbsverengende Wirkung grundsätzlich hinzunehmen.
Der intensiv geführte Vergaberechtsstreit verdeutlicht, dass der spezielle Markt der Leitstellentechnik für Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste derzeit sehr umkämpft ist.
VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 2. Juli 2013 (Az.: 1 VK 15/13)
OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15. November 2013 (Az.: 15 Verg 5/13)
Europaweit agierendes IT-Unternehmen (Antragstellerin)
Vertreter Land Baden-Württemberg (Antragsgegner)
Menold Bezler Rechtsanwälte Partnerschaft (Stuttgart): Dr. Beatrice Fabry, Dr. Martin Ott
sowie Innenministerium Baden-Württemberg: PR Siegfried Lorek und ORR Nikolaus Grünthal
Vertreter Henhappl & Babinsky Einsatzleitsysteme OHG (Beigeladene)
Rechtsanwälte SSW Schneider Schiffer Weihermüller (München): Elke Bischof
Über Menold Bezler:
Menold Bezler gehört zu den führenden mittelständisch geprägten Wirtschaftskanzleien in Deutschland mit über 70 Berufsträgern in Stuttgart. Menold Bezler berät private Unternehmen sowie die öffentliche Hand und deren Unternehmen bei Umstrukturierungen, Unternehmenskäufen, Finanzierungen und Kapitalmarkttransaktionen. Zudem betreut die Kanzlei Unternehmer und Unternehmen kontinuierlich in allen Fragen des Gesellschafts-, Arbeits-, Wettbewerbs- und Immobilienrechts sowie der Nachfolgeplanung. Das Juve Handbuch Wirtschaftskanzleien des Juve Verlags für juristische Information in Köln zählt Menold Bezler zu den Top-50-Wirtschaftskanzleien in Deutschland. Für das „Beste Rechtsberatungsprojekt 2011“ wurde Menold Bezler mit dem „Platow Recht Award“ von Platow Recht aus dem Springer Fachmedien Verlag ausgezeichnet und setzte sich damit gegen zahlreiche nationale und internationale Kanzleien durch. Mehr unter www.menoldbezler.de.
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