01. Oktober 2013
Geschrieben von CMS Hasche Sigle

Online-Werbeblocker "Adblock Plus" darf weiter vertrieben werden

PRESSEMITTEILUNG:

 

Online-Werbeblocker "Adblock Plus" darf weiter vertrieben werden

     

Köln - Die ProSiebenSat1 Digital GmbH hat am 26.09.2013 ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Vertrieb des Internet-Werbeblockers „Adblock Plus“ zurückgenommen.

 

Ein Team von CMS Hasche Sigle hat die Kölner Eyeo GmbH, die mit "Adblock Plus" eine der weltweit erfolgreichsten Browser-Erweiterungen vertreibt, in dem Verfahren vor dem Landgericht Hamburg vertreten (Az. LG Hamburg 312 O 341/13).

     

Die Verfügungsklägerin hatte in dem Geschäftsmodell der Adblock Plus-Betreiberin, zu dem auch das teilweise entgeltliche, so genannte „Whitelisting“ gehört, unter anderem eine „wettbewerbswidrige Behinderung“ gesehen. Durch die Software würden werbefinanzierte Online-Medien „existenziell bedroht“. Dadurch, dass „akzeptable“ Werbung aufgrund teilweise entgeltlicher Verträge mit Werbetreibenden „durchgelassen“ wird, stelle sich das Geschäftsmodell als „moderne Wegelagerei“ und Behinderung der Antragstellerin dar. Dieses Geschäftsmodell war in den vergangenen Wochen auch immer wieder Thema in den Medien und Blogs, nachdem behauptet worden war, dass sich Werbetreibende die Freischaltung ihrer Werbung „erkauft“ hätten.

 

Die Rücknahme erfolgte nach den in mündlicher Verhandlung geäußerten Bedenken des Gerichts zur Begründetheit des Eilantrags.

 

Der Bundesgerichtshof hatte zuletzt 2004 (GRUR 2004, 877) im Falle „Fernsehfee“ entschieden, dass jedenfalls im Vertrieb eines Fernseh-Werbeblockers keine allgemeine Marktbehinderung liegt.

 

 

Berater CMS Hasche Sigle          

Dr. Pietro Graf Fringuelli, Medienrecht, Lead Partner           

Dr. Heike Blank, Gewerblicher Rechtsschutz          

David Ziegelmayer, Gewerblicher Rechtsschutz

 

 

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DOWNLOAD Pressemitteilung:

www.news-cms-hs.com/2013/10/CMS_Hasche_Sigle_PM_AdblockPlus_01_10_2013.pdf

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