Pressemitteilung
27. August 2013
Nach rund achteinhalb Jahren hat die TTS Tiefkühl Top Service GmbH im Wettbewerbsverfahren gegen den Konkurrenten eismann auch in der letzten Instanz gewonnen. Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde von eismann gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen. Damit ist das Verfahren endgültig zugunsten von TTS abgeschlossen.
Im Jahr 2005 hatte eismann Klage gegen TTS vor dem Landgericht Osnabrück mit dem Vorwurf erhoben, dass TTS eine Vielzahl von Handelsvertretern systematisch abgeworben und damit eismann und das eismann-Vertriebssystem unlauter ausgehöhlt habe. Deswegen wollte eismann TTS jegliche Abwerbung von Handelsvertretern gerichtlich untersagen lassen. Außerdem hatte eismann gegen TTS einen Schadenersatzanspruch in Höhe von mehr als 20 Mio. Euro geltend gemacht.
Bereits das Landgericht Osnabrück und das Oberlandesgericht Oldenburg als Berufungsinstanz hielten die von eismann geltend gemachten Ansprüche auf ein generelles Abwerbeverbot und auf Zahlung von Schadensersatz nicht für gerechtfertigt. Das hat der BGH nun bestätigt.
Hogan Lovells hat unter der Federführung des Düsseldorfer Partners Dr. Erhard Keller TTS über den gesamten Zeitraum dieses Rechtsstreits umfassend rechtlich begleitet und in den Instanzen vertreten.
"Die Entscheidungen stärken die Freiheit der Vertriebspartner im Tiefkühl-Heimdienst, selbst über ihre berufliche Zukunft entscheiden zu können. Der Versuch von eismann, einen Wechsel von eismann-Handelsvertretern zu TTS zu verhindern und einen kleineren Anbieter über ein kostenintensives Gerichtsverfahren vom Markt zu verdrängen, ist damit gescheitert", kommentiert Dr. Keller den Abschluss des Verfahrens.
Hogan Lovells-Team für TTS:
Die Federführung lag bei Partner Dr. Erhard Keller. Unterstützt wurde er von Counsel Dr. Anna Glinke (beide IPMT, Düsseldorf).
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