13. August 2013
Geschrieben von Menold Bezler Rechtsanwälte

Erstes Nachprüfungsverfahren nach neuem EU-Vergaberecht für Verteidigung und Sicherheit: Entscheidung des Bundeswehr-Beschaffungsamtes bestätigt


Presseinformation


Erstes Nachprüfungsverfahren nach neuem EU-Vergaberecht für Verteidigung und Sicherheit: Entscheidung des Bundeswehr-Beschaffungsamtes bestätigt

Kauf von Schutzanzügen von Allen Vanguard war laut Vergabekammer des Bundes und OLG rechtmäßig - Menold Bezler berät Allen Vanguard

 

Stuttgart, 13. August 2013
Die Vergabekammer des Bundes und das OLG Düsseldorf als letzte Instanz für Vergabenachprüfungsverfahren haben den Zuschlag des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr - BAAINBw an den deutschen Vertriebspartner des kanadischen Herstellers von Schutzanzügen für Bombenentschärfer, Allen Vanguard, bestätigt. Der Konkurrent Garant Schutztechnik GmbH hatte die Entscheidung des Bundeswehrbeschaffungsamtes aus dem Jahr 2012 vergaberechtlich angegriffen und eine ordnungsgemäße Ausschreibung nach dem neuen speziellen EU-Vergaberecht für Verteidigung und Sicherheit verlangt. Die Vergabekammer gab dem Wettbewerber in einem ersten Nachprüfungsverfahren teilweise recht und ordnete an, die Wertungsentscheidung noch einmal zu wiederholen auf der Grundlage noch fehlender, nachzufordernder Nachweise. Es handelte sich dabei um das erste Nachprüfungsverfahren nach der Umsetzung des EU-Defence-Packages in Deutschland.


Als das Ergebnis der wiederholten Angebotsbewertung unverändert war, wehrte sich Garant erneut. Diesmal bestätigten sowohl die Vergabekammer als auch das OLG Düsseldorf den Zuschlag für die Produkte von Allen Vanguard. Das Gericht stützte sich dabei nicht nur auf Formfehler bei der Forderung von Nachweisen, die einen Ausschluss nicht erlaubt hätten. Es machte auch deutlich, dass die Angriffe im Hinblick auf die Qualität unberechtigt waren: Beispielsweise würden die Anforderungen an das Schutzniveau durch Zertifikate, Eigenerklärungen und ergänzende Tests sichergestellt. Die Vergabestelle habe keine Abstriche bei Qualität und Sicherheit vorgenommen.


Die Kanzlei Menold Bezler hat Allen Vanguard in diesem zweiten Nachprüfungsverfahren in beiden Instanzen vergaberechtlich beraten, nachdem Konkurrent Garant auch die wiederholte Angebotsbewertung durch das Bundeswehr-Beschaffungsamt angegriffen hatte. In der ersten Instanz war der kanadische Hersteller von Schutzkleidung für Kampfmittelbeseitiger nicht anwaltlich vertreten, während Garant schon in erster Instanz von Bird & Bird begleitet wurde.


Berater Allen Vangaard / TBV Techno Consult GmbH:
Menold Bezler (Stuttgart): Dr. Karsten Kayser (Partner), Dr. Valeska Pfarr (alle Vergaberecht)

Vertreter BAAINBw
Inhouse (Koblenz)


Berater Beschwerdeführer:
Bird & Bird: Dr. Jan Byok (Düsseldorf), Prof. Dr. Heiko Höfler, Sofia Petersen (beide Frankfurt, alle Vergaberecht)

 

Über Menold Bezler:
Menold Bezler gehört zu den führenden mittelständisch geprägten Wirtschaftskanzleien in Deutschland mit über 65 Berufsträgern in Stuttgart. Menold Bezler berät private Unternehmen sowie die öffentliche Hand und deren Unternehmen bei Umstrukturierungen, Unternehmenskäufen, Finanzierungen und Kapitalmarkttransaktionen. Zudem betreut die Kanzlei Unternehmer und Unternehmen kontinuierlich in allen Fragen des Gesellschafts-, Arbeits-, Wettbewerbs- und Immobilienrechts sowie der Nachfolgeplanung. Dabei sind rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Fragen eng verzahnt. Deshalb sind der multidisziplinäre Beratungsansatz der Kanzlei und die jahrzehntelange Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern entscheidende Vorteile für die Mandanten. Mit Partnerkanzleien in allen wichtigen Ländern der Welt ist Menold Bezler auch eine geschätzte Adresse für grenzüberschreitende Unternehmenstransaktionen. Das Juve Handbuch Wirtschaftskanzleien des Juve Verlags für juristische Information in Köln zählt Menold Bezler zu den Top-50-Wirtschaftskanzleien in Deutschland. Die Sozietät hat den Juve Award „Mittelständische Kanzlei des Jahres 2009“ erhalten. Für das „Beste Rechtsberatungsprojekt 2011“ wurde Menold Bezler im April mit dem „Platow Recht Award“ von Platow Recht aus dem Springer Fachmedien Verlag ausgezeichnet und setzte sich damit gegen zahlreiche nationale und internationale Kanzleien durch. Mehr unter www.menoldbezler.de.

 

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e-Mail: karsten.kayser@menoldbezler.de

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Tel.: 0711 / 860 40 378
e-Mail: valeska.pfarr@menoldbezler.de

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Ass. Jur.
Tel.:        0711 / 687 30 28
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