Sehr geehrte Damen und Herren,
der Deutsche Bundestag wird heute das Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgeset
Dazu kommentiert Salomo Ortega Sawal, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Noerr:
„Das zukunftsweisende Gesetz bietet für die Wirtschaft erhebliche Potentiale und Chancen. So wird Unternehmen hierdurch erstmals die kommerzielle Speicherung von Kohlendioxid im industriellen Maßstab ermöglicht. Gerade für solche Industrien, bei denen in Produktionsprozessen schwer vermeidbare Co2-Emissionen entstehen, sind CCS und CCU innovative Schlüsseltechnologien, um die Freisetzung von Kohlendioxid in die Atmosphäre zu verringern. Neben dem leitungsgebundenen Transport sowie Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Gesteinsschichten ist auch die anschließende industrielle Nutzung als Rohstoff möglich.“
Dr. Carsten Bringmann, Rechtsanwalt und Associated Partner der Kanzlei Noerr:
„Interessierte Unternehmen sollten beachten, dass grundsätzlich ein Planfeststellungserfordernis für die Errichtung, Betrieb und Änderung einer Kohlendioxidleitung oder eines Kohlenstoffdioxidspeichers besteht. Das ist keine unüberwindbare Hürde, denn erfreulicherweise legt der Gesetzentwurf zugleich fest, dass beide Vorhaben grundsätzlich im überragenden öffentlichen Interesse liegen – relevant für Abwägungsentscheidungen im Rahmen der Planfeststellung. Zudem sind zahlreiche Verfahrensbeschleunigungen vorgesehen. Auch ist zu beachten, dass der Gesetzentwurf ein Verbot der Nutzung, des Transports und der Speicherung von Kohlendioxid aus der Energieerzeugung aus Kohle vorsieht.
Nach der Beschlussfassung im Deutschen Bundestag ist noch die Zustimmung des Bundesrates erforderlich, welche als sicher gilt.“
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Matthias Schulte
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