Berlin – CMS hat das Kunstmuseum Bern erfolgreich in einem komplexen Rechtsstreit gegen anwaltliche Vergütungsansprüche im Zusammenhang mit dem medienbekannten „Schwabinger Kunstfund“ vertreten. Mit Urteil vom 14. Mai 2025 hat das Oberlandesgericht München der Klage von Rechtsanwalt Hannes Hartung, dem ehemaligen Anwalt des verstorbenen Kunstsammlers Cornelius Gurlitt, lediglich in sehr geringem Umfang stattgegeben. Statt der eingeklagten Forderung in Höhe von rund 1,36 Millionen Euro sprach das Gericht lediglich Ansprüche in Höhe von 106.815 Euro zu – weniger als acht Prozent der ursprünglich geltend gemachten Summe.
Gegenstand des Verfahrens waren unter anderem komplexe rechtliche Fragen zur Ermittlung des Verkehrswerts von Kunstwerken. Zudem stellte das Gericht fest, dass der Kläger teilweise nicht nachweisen konnte, überhaupt zur anwaltlichen Vertretung gegenüber Dritten beauftragt worden zu sein. Das OLG München erteilte damit dem Versuch, aus einer knapp dreimonatigen Tätigkeit einen millionenschweren Vergütungsanspruch abzuleiten, eine deutliche Absage.
CMS hat das Kunstmuseum Bern umfassend beraten und im Prozess in allen Instanzen vertreten. Ebenfalls hat CMS das Kunstmuseum Bern umfassend in allen Rechtsfragen zum Nachlass Cornelius Gurlitt beraten und vertreten. Das Mandat lag federführend bei Prof. Dr. Winfried Bullinger. Das Kunstmuseum Bern ist international renommiert und rückte durch den Erbfall Cornelius Gurlitt weltweit in den Fokus.
CMS
Prof. Dr. Winfried Bullinger, Partner (Intellectual Property)
Claus Thiery, Partner (Dispute Resolution)
Florian Griedl, Senior Associate (Intellectual Property)
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