28. April 2025
Geschrieben von MÖHRLE HAPP LUTHER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Gewerbesteuer aus Offshore-Windkraftanlagen: MÖHRLE HAPP LUTHER erringt Grundsatzurteil beim Bundesfinanzhof

Die Wirtschaftskanzlei Möhrle Happ Luther hat ein Grundsatzurteil beim Bundesfinanzhof errungen zu der Frage, wem die Gewerbesteuer aus OffshoreWindkraftanlagen zusteht.

In Deutschland wurden Ende des Jahre 2024 nahezu 1750 Offshore Windkraftanlagen betrieben. Die Frage, wem die Gewerbesteuer zusteht, war bis zu der Entscheidung des Bundesfinanzhofes Ende letzter Woche jedoch offen. Nun hat ein Team von Möhrle Happ Luther unter der Führung von Dr. Tobias Möhrle vor dem Bundesfinanzhof ein Grundsatzurteil für die Stadt Oldenburg erreicht.

Die Stadt Oldenburg und das Finanzamt Oldenburg stritten in zweiter Instanz unter Beteiligung des Landes Niedersachsen über die Frage, ob auch das Land Niedersachsen an dem Gewerbesteueraufkommen beteiligt werden muss. Das Land Niedersachsen hatte sich über eine Rechtsverordnung ein solches Besteuerungsrecht selbst zugewiesen. Die Stadt Oldenburg hielt diese Rechtsverordnung für Verfassungswidrig und damit nichtig.

Nachdem in erster Instanz das Finanzgericht Niedersachsen die Rechtsverordnung für wirksam betrachtet hat, hob der Bundesfinanzhof das Urteil auf und wies die Gewerbesteuer vollumfänglich der Stadt Oldenburg als Kommune zu. Das Urteil hat weitreichende Folgen für die Verteilung der Gewerbesteuer aus sog. gemeindefreien Gebieten (mit Ausnahme der Stadtstaaten Hamburg und Berlin) und trifft damit große Teile der OffshoreWindkraft Branche.

Möhrle Happ Luther beriet die Stadt Oldenburg von Anfang an durch den Instanzenzug.

Möhrle Happ Luther für die Stadt Oldenburg:

  • Dr. Tobias Möhrle (Partner, Tax)
  • Mandy Selonke (Senior Associate, Tax)
  • Svenja Kossmann (Senior Associate, Tax)

Sonstige Beteiligte:

  • Finanzamt Oldenburg (Beklagte)
  • Land Niedersachsen (Beigeladener)
  • Offshore-Windpark RIFFGAT GmbH, vertreten durch die EWE AG
  • (Beigeladener)

Über Möhrle Happ Luther
Möhrle Happ Luther ist eine multidisziplinäre Wirtschaftskanzlei mit Standorten in Hamburg, Berlin und Schwerin. Mehr als 450 kluge Köpfe setzen sich bei uns für den Erfolg unserer Mandant:innen ein. In Teams aus den Bereichen Steuerberatung, Rechtsberatung, Wirtschaftsprüfung, Consulting und IT-Consulting arbeiten wir nach dem Motto „gemeinsam exzellent“: Fachübergreifend begleiten wir nationale und internationale Unternehmen im Tagesgeschäft und bei komplexen Projekten. Wir beraten Familien- und mittelständische Unternehmen, vermögende Privatpersonen und Stiftungen ebenso wie Konzerne, kapitalmarktorientierte Gesellschaften und öffentliche Unternehmen. Möhrle Happ Luther ist Teil von Crowe Global, einem der Top-10-Beratungsnetzwerke weltweit. Weitere Informationen auf www.mhl.de

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