Brüssel - Die Europäische Kommission hat am 24. März 2025 grünes Licht für die Fördergrundlagen des zweiten Gebotsverfahrens im Rahmen der Klimaschutzverträge gegeben. Die überarbeitete Förderrichtlinie sowie der angepasste Förderaufruf wurden genehmigt. Damit sind die Arbeiten zur Optimierung des Förderprogramms formal abgeschlossen. Die neue Bundesregierung wird nun über den Start des zweiten Förderaufrufs entscheiden.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hatte in den vergangenen Monaten die erste Gebotsrunde aus dem Jahr 2024 ausgewertet. Auf dieser Grundlage wurden Änderungen an Förderrichtlinie und Förderaufruf vorgenommen und mit weiteren Bundesressorts abgestimmt. Die überarbeiteten Unterlagen wurden im Rahmen des erforderlichen Notifizierungsverfahrens anschließend zur Genehmigung an die Europäische Kommission übermittelt.
Die Erfahrungen aus der ersten Runde flossen in eine umfassende Überarbeitung der Förderrichtlinie ein. Dabei wurden auch konkrete Rückmeldungen aus der Wirtschaft berücksichtigt. Ziel der Änderungen ist unter anderem, die Teilnahme am Verfahren für den Mittelstand zu erleichtern und die Attraktivität des Programms insgesamt zu erhöhen. Zudem sollen Unternehmen künftig flexibler auf unvorhergesehene Entwicklungen reagieren können – etwa durch erweiterte Möglichkeiten bei Abweichungen von ursprünglich geplanten Emissionsminderungen.
Auch in technischer Hinsicht wurden zentrale Anpassungen vorgenommen: So wurden die Anforderungen für den Einsatz von Wasserstoff gesenkt. Erstmals werden außerdem auch Projekte förderfähig, die CO₂-Abscheidung zur späteren Speicherung oder Nutzung (CCU/S) einsetzen – ein wichtiger Schritt insbesondere für Unternehmen der Zement-, Kalk- und Chemieindustrie. Eine weitere Neuerung betrifft Projekte zur Erzeugung von Industriedampf: Unter bestimmten Voraussetzungen können diese künftig auch ohne Konsortialstruktur als eigenständige Industrieprodukte gefördert werden.
Ein interdisziplinäres CMS-Team unter der Leitung von Dr. Jürgen Frodermann berät das BMWK im gesamten Prozess der Vorbereitung für ein zweites Gebotsverfahren – insbesondere in zuwendungs-, beihilfe-, vertrags- und energierechtlichen Fragestellungen. Die Beratung umfasst insbesondere die Überarbeitung der Förderrichtlinie sowie der darauf basierenden Klimaschutzverträge zwischen Staat und Unternehmen.
Darüber hinaus begleitete CMS das Notifizierungsverfahren bei der Europäischen Kommission. Aufgrund des noch sehr neuen Förderkonzepts der Klimaschutzverträge als CO2-Differenzverträge war es erforderlich, die rechtlichen Rahmenbedingungen im nationalen wie im europäischen Kontext eng mit den technischen und ökonomischen Anforderungen zu verzahnen.
Die Beratung erfolgte im Rahmen eines interdisziplinären Konsortiums unter Federführung des Projektträgers Jülich in Zusammenarbeit mit VDI/VDE Innovation + Technik und Deloitte
CMS
Dr. Jürgen Frodermann, Lead Partner
Dr. Nico Hannemann, Counsel
Björn Hopen, Associate
Christina Steffens, Associate
Katharina Steffens, Associate (alle Vertragsrecht)
Dr. André Lippert, Partner
Marlene Kottmann, Associate
Henrike Heusmann, Associate (alle Öffentliches Recht/Zuwendungsrecht)
Dr. Michael Bauer, Partner
Luisa Thomasberger, Senior Associate (beide Beihilferecht)
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