Sehr geehrte Damen und Herren,
lesen Sie hier eine Stellungnahme der Kanzlei Noerr zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Solidaritätszuschlaggesetz:
Andre Happel, Partner der Kanzlei Noerr:
„Aufgrund der unklaren Rechtslage ergingen Steuerbescheide in Bezug auf den Solidaritätszuschlag bislang nur vorbehaltlich. Für den Fall der Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlages hätten dem Bund Rückzahlungen in Höhe von circa EUR 65 Milliarden gedroht.
Dem erteilte das Bundesverfassungsgericht für die streitgegenständlichen Jahre 2020 und 2021 eine Absage. Dennoch bleibt weiterhin unklar, ob und wann in den Jahren ab 2022 ein wiedervereinigungsbedingter Finanzbedarf nicht mehr besteht und damit der Gesetzeszweck des Solidaritätszuschlags weggefallen wäre. Insoweit ist auch unklar, welche Maßnahmen der Bund zu treffen hat, um die ihm auferlegte Beobachtungsobliegenheit zur fortlaufenden Prüfung des Gesetzeszwecks zu erfüllen.
Der Solidaritätszuschlag bleibt demnach auch in Zukunft weiterhin einer streitigen Bewertung offen.“
Für Rückfragen steht Herr Happel gerne zur Verfügung.
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Matthias Schulte
PR-Manager / Assessor jur.
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