Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass Sandalenmodelle von Birkenstock keine urheberrechtlich geschützten Werke der angewandten Kunst sind.
Tobias Voßberg, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz bei der Kanzlei Noerr, erklärt dazu:
„Die Entscheidung dürfte großen Einfluss auf die Frage haben, in welchem Umfang Alltagsgegenstände urheberrechtlich geschützt sind. Wichtig ist aber: Die Vorinstanz hatte den urheberrechtlichen Schutz der Sandalen verneint, weil bei der Gestaltung der Sandalen vor allem Gesundheitsaspekte und weniger eine kreative Leistung im Vordergrund gestanden haben sollen. Das Fußbett sollte z.B. die Füße entlasten. Der BGH gab dem Recht. Es ist daher aber nicht ausgeschlossen, dass andere Schuhgestaltungen durchaus urheberrechtlich schutzfähig sein können.“
Für Rückfragen steht Herr Voßberg gerne zur Verfügung.
Noerr antizipiert Entwicklungen, verwandelt Veränderung in Vorteil und öffnet Pfade in die Zukunft: Mit 500 Beraterinnen und Beratern, zuhause in der ganzen Breite und Tiefe des Wirtschaftsrechts und vernetzt mit Top-Kanzleien weltweit.
Matthias Schulte
PR-Manager / Assessor jur.
Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer
Börsenstraße 1 / 60313 Frankfurt am Main / Deutschland
T +49 69 971477418 / F +49 69 971477100 / M +49 171 9777705
matthias.schulte@noerr.com
Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer (Sitz München/registered office Munich, AG PR 512)
Liste der Partnerinnen und Partner noerr.com/partner / list of partners noerr.com/partners
Informationen zum Datenschutz noerr.com/datenschutz / information on data privacy noerr.com/data-privacy