Berlin, 28. November 2024.
Die Kanzlei Noerr hat mit einem Team um Dr. Holger Schmitz die Bundesregierung erfolgreich vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten. Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass die Abschöpfung von Überschusserlösen bei bestimmten Stromerzeugern zugunsten der privaten und gewerblichen Stromverbraucher mit dem Grundgesetz vereinbar ist und hat die Verfassungsbeschwerden von 22 Beschwerdeführern abgewiesen.
Nach dem Urteil des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts rechtfertigt die nach dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine entstandene Ausnahmesituation auf dem Strommarkt den Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit. Der Gesetzgeber durfte die „Überschusserlöse“ von bestimmten Stromerzeugern zugunsten der privaten und gewerblichen Stromverbraucher umverteilen. In der Ausnahmesituation habe die Umverteilung der erzielten sogenannten Überschusserlöse einen angemessenen Ausgleich zwischen den begünstigten Stromerzeugern und den belasteten Stromverbrauchern hergestellt, urteilte das Bundesverfassungsgericht.
Vertreter Bundesregierung: Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB
Dr. Holger Schmitz (Leitung, Partner, Regulierung & Governmental Affairs, Berlin), Dr. Gabriele Haas (Partnerin, Energie & Infrastruktur, Frankfurt), Dr. Carsten Bringmann (Associated Partner, Regulierung & Governmental Affairs, Düsseldorf), Hendrik Schlutt (Counsel, Regulierung & Governmental Affairs, Berlin), Patrick Jäger (Senior Associate, Energie & Infrastruktur, Berlin), Ines Mittermeier (Senior Associate, Regulierung & Governmental Affairs, Düsseldorf)
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Matthias Schulte
PR-Manager / Assessor jur.
Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB
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