08. Oktober 2024
Geschrieben von CMS Hasche Sigle

CMS gewinnt mit TenneT vor Bundesverwaltungsgericht – Bau der 380-kV-Höchstspannungsleitung Conneforde-Cloppenburg-Merzen kann voranschreiten

Hamburg - Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 2. Oktober 2024 die Klagen der Gemeinde Cappeln und mehrerer Privatpersonen gegen einen Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde Straßenbau und Verkehr abgewiesen. Inhalt des Beschlusses war die Errichtung und der Betrieb der 380-kV-Leitung Conneforde-Cloppenburg-Merzen vom 14. Oktober 2023.

Ein CMS-Team um Dr. Neele Christiansen hat im Verfahren die TenneT TSO GmbH (TenneT) in den Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten. TenneT setzt bereits seit des Planfeststellungsverfahrens auf die Kompetenz des CMS-Teams.

Der Planfeststellungsbeschluss genehmigt die Errichtung des dritten Abschnitts des insgesamt rund 125 km langen Gesamtvorhabens. Die 380-kV-Höchstspannungsleitung soll künftig das Umspannwerk in Conneforde über Cloppenburg mit dem Raum Merzen verbinden. Die Leitung verknüpft die Energieproduktion auf hoher See mit dem deutschen Stromübertragungsnetz. Das Vorhaben dient der Erhöhung der Übertragungskapazität im nordwestlichen Niedersachsen und ist zum Abtransport stark steigender Onshore- und Offshore-Windenergie erforderlich. Das Vorhaben ist zur Gewährleistung eines sicheren und zuverlässigen Netzbetriebs besonders dringlich.

Das erstinstanzlich zuständige Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtmäßig ist: Er greift insbesondere nicht in die Planungshoheit der klagenden Gemeinde ein und sieht auch zu Recht keine Erdverkabelung vor. Das Bundesverwaltungsgericht hat zudem erstmals für Vorhaben im Anwendungsbereich des Bundesbedarfsplangesetzes festgestellt, dass es für die von Höchstspannungsleitungen gegenüber Wohngebäuden einzuhaltenden Abstände auf die Trassenmitte ankommt. Mit Blick auf den Artenschutz ist ein Erdkabel nur dann gerechtfertigt, wenn gravierende artenschutzrechtliche Konflikte im Raum stehen. Damit hat das Bundesverwaltungsgericht wertvolle Klarstellungen für die Planungspraxis vorgenommen.

Zuständig für die Verfahren war der 11. Energiesenat des Bundesverwaltungsgerichts. Der Senat befasst sich mit energierechtlichen Verfahren, bei denen eine besondere Beschleunigung geboten ist. Die Aktenzeichen beim Bundesverwaltungsgericht lauten 11 A 15/23, 11 A 16/23 und 11 A 18/23.

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Dr. Neele Christiansen, Partner
Jan Gröschel, Senior Associate
Dr. Lisa Rueß, Senior Associate, alle Public

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