11. April 2013
Geschrieben von Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB

Nachlassverwalter von Michael Jackson gehen mit Noerr vor Landgericht Berlin erfolgreich gegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen vor

 

München, 11. April 2013. Die Nachlassverwalter von Michael Jackson haben sich mit Unterstützung der Wirtschaftskanzlei Noerr erfolgreich gegen die unbefugte Nutzung des Namens und Bildnisses von Michael Jackson in einem deutschen Gewinnspiel sowie gegen die unautorisierte Darstellung seines Bildnisses auf einem Heißluftballon im Rahmen eines Weltrekordversuchs gewehrt.

 

Die testamentarisch bestellten Verwalter des Nachlasses von Michael Jackson, John Branca und John McClain, erwirkten zwei auf Unterlassung gerichtete Urteile. Nach den Entscheidungen des Landgerichts Berlin vom 14. März 2013 stellen die angegriffenen Handlungen einen Eingriff in die von den Nachlassverwaltern wahrgenommenen Persönlichkeitsrechte dar. Der Beklagte hatte den Namen und das Bildnis von Michael Jackson in Promotionsveranstaltungen zum Anbieten von Werbe- und Marketingleistungen verwendet.

 

In den Verfahren (Az. 27 O 605712 und 27 O 814/12) gab das Gericht den Klägern vollumfänglich Recht, der Beklagte habe den Namen und das Bildnis von Michael Jackson unrechtmäßig für wirtschaftliche Zwecke verwendet, und verurteilte den Beklagten, diese Handlungen zukünftig zu unterlassen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

 

„Wir sind dankbar über die Entscheidung des Gerichts. Es hat anerkannt, dass der Name und das Bildnis von Michael Jackson geschützt sind und nicht ohne entsprechende Befugnis zur Erzielung von Gewinnnen genutzt werden dürfen“, sagen Branca und McLain.

 

John Branca und John McClain wurden vor dem Landgericht Berlin von einem Team der Wirtschaftskanzlei Noerr LLP um den Medienrechtler Dr. Martin Diesbach vertreten.

 

Beratung Branca / McClain:  Noerr LLP

 

Dr. Martin Diesbach (Federführung, Medienrecht, München), Andreas Bareiß, Maître en droit (Medienrecht, Berlin)

 

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Matthias Schulte
PR-Manager
Assessor jur.

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