Frankfurt, 26. März 2013
Erstmals eröffnet der Gesetzgeber im reformierten Außenwirtschaftsgesetz (AWG) Unternehmen eine Möglichkeit, um teuren Bußgeldern zu entgehen. Zeigen sich Unternehmen wegen Verstößen gegen die Meldepflichten des Außenwirtschaftsrechts selbst an, brauchen sie keine Sanktionen zu fürchten. „Da die Regelung auch bestimmte Verstöße aus der Vergangenheit betrifft, sollten Unternehmen überprüfen, ob sie diese Möglichkeit nutzen, um reinen Tisch zu machen“, sagte Dr. Bärbel Sachs. Die Außenwirtschaftsrechtsexpertin und Partnerin der Wirtschaftskanzlei Noerr sprach auf der „Noerr International Trade Law Conference“, die sie gemeinsam mit dem ehemaligen US-Botschafter und Noerr Of Counsel John C. Kornblum eröffnete.
Die neugeschaffene Möglichkeit der Selbstanzeige diskutierte auch Noerr-Partner und Strafrechtler Dr. Christian Pelz. „Sie ist ein zentrales Element des reformierten Außenwirtschaftsrechts“, betonte Pelz – obwohl die Neuregelung erst kurz vor Verabschiedung in den Gesetzentwurf aufgenommen worden sei. Dennoch müsse wohl abgewogen werden, ob die Vorteile einer Selbstanzeige die damit verbundenen Risiken überwiegen, denn die Behörden haben einen Beurteilungsspielraum, ob die Voraussetzungen für Bußgeldfreiheit tatsächlich eingetreten sind. Zudem ist zweifelhaft, ob damit auch die Möglichkeit der Verhängung von Unternehmensgeldbußen ausgeschlossen ist.
„Die neue Regelung ist aber aus einem weiteren Grund besonders praxisrelevant“, ergänzte Bärbel Sachs. „Faktisch wird sie in noch stärkerem Maße als bislang den Auf- und Ausbau von unternehmensinternen Compliance-Management-Systemen für den Exportbereich erforderlich machen.“ Von der Regelung profitiert nur, wer nachweist, „angemessene Maßnahmen zur Verhinderung eines Verstoßes aus gleichem Grund“ getroffen zu haben. Je mehr Unternehmen diese Möglichkeit nutzen, desto mehr ändert sich, was als „best practices“ angesehen werden wird.
Weitere Themen der Noerr-Konferenz waren u.a. die Compliance-Sicherung in weltweit agierenden Konzernen sowie die immer stärkere Bedeutung der US-Reexportkontrolle. Die Teilnehmer der Veranstaltung diskutierten darüber auch mit John P. Barker von der Washingtoner Kanzlei Arnold & Porter LLP, einem der führenden US-Rechtsexperten auf dem Gebiet des Exportkontrollrechts.
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Matthias Schulte
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