Pressemitteilung
21. März 2013
In einer richtungsweisenden Entscheidung hat das Landgericht Düsseldorf am heutigen Donnerstag einen Patentstreit zwischen den beiden chinesischen Mobilfunkunternehmen Huawei und ZTE um Mobil- und Basisstationen im LTE-Standard ausgesetzt und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt (Az: 4b O 104/12). Das Gericht will klären lassen, ab wann ein Verletzungsgericht einen Zwangslizenzeinwand in einem Patenverletzungsverfahren berücksichtigen muss.
Zu diesem Zweck haben die Düsseldorfer Patentrichter nun fünf Fragen an den EuGH formuliert, mit denen unter anderem auch Klarheit in Bezug auf Lizenzangebote nach den so genannten FRAND-Regeln geschaffen werden soll. Damit steht auch die "Orange Book"-Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2009 auf dem Prüfstand. In dieser Grundsatzentscheidung wurde seinerzeit der Rahmen für den Zwangslizenzeinwand in Prozessen zu standardessenziellen Patenten (SEP) definiert.
Hogan Lovells hat mit einem Team um Partner Dr. Martin Fähndrich ZTE in diesem Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf umfassend begleitet. Hogan Lovells berät das Unternehmen schon seit geraumer Zeit zu diversen Fragestellungen, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Ein Team um Partner Dr. Andreas von Falck vertritt ZTE in dem gleichen Komplex vor dem Landgericht Mannheim.
Hogan Lovells-Team für ZTE:
Die Federführung lag bei Partner Dr. Martin Fähndrich. Zum Team gehörten außerdem Dr. Andreas von Falck (Partner, beide Patentrecht), Dr. Martin Sura (Partner, Kartellrecht), Dr. Alexander Klicznik (Counsel, Patentrecht), Atif Bhatti, Maximilian Ernicke, Dr. Reinhard Görtz, Matthias Rabbe, Dr. Tobias Schmitz, Stefan Mende (alle Patentrecht) sowie Dr. Stefan Giesen (Kartellrecht, alle Düsseldorf).
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