29. Mai 2024
Geschrieben von HEUKING

HEUKING erwirkt für Mandantin City-Bahn Chemnitz einstweilige Verfügung - GDL darf Schülerverkehr nicht mehr bestreiken

Der Wirtschaftsberatenden Kanzlei HEUKING ist es gelungen, für ihre Mandantin, die City-Bahn Chemnitz GmbH, vor dem Arbeitsgericht Chemnitz eine einstweilige Verfügung gegen die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) zu erwirken. Diese sieht vor, dass die GDL im Rahmen eines Notdienstes sicherstellen muss, dass der Schülertransport morgens und am Nachmittag trotz des derzeit gegen die City-Bahn Chemnitz laufenden Wellenstreiks stattfinden muss.

Der GDL ist es damit untersagt, in Zeiten des Schülertransports die von den Schülern für den Schulweg benutzten Linien zu bestreiken. Diese machen immerhin etwa 44 Prozent des gesamten Zugverkehrs der City-Bahn Chemnitz aus.

Etwa 1 800 Kinder und Jugendliche nutzen wochentäglich die Linien der City-Bahn, um in die Schule oder von dort nach Hause zu kommen. Streikbedingt war die Schülerbeförderung in den zurückliegenden Wochen mehrfach zum Erliegen gekommen. Deshalb war die City-Bahn mit dem Antrag auf einstweilige Verfügung mit Unterstützung der Chemnitzer Partner Veit Päßler und Annemarie Rott vor Gericht gegangen.

Berater City-Bahn Chemnitz GmbH

HEUKING:
Veit Päßler (Federführung, Arbeitsrecht, Prozessführung)
Annemarie Rott (Arbeitsrecht)

Für weitere Informationen:
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