Hamburg - Das Bundesverwaltungsgericht hat am 25.4.2024 die Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des NABU gegen den Planfeststellungsbeschluss des Bergamts Stralsund vom 21.8.2023 für die Errichtung und den Betrieb des ersten Seeabschnitts der Ostsee-Anbindungsleitung ("OAL") abgewiesen.
Ein CMS-Team um Dr. Christiane Kappes und Dr. Neele Christiansen hat die beigeladene Vorhabenträgerin GASCADE Gastransport GmbH (GASCADE) in dem Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht vertreten. GASCADE betreibt ein circa 3.700 Kilometer langes Erdgasfernleitungsnetz in Deutschland. Das Team hat GASCADE bereits im Planfeststellungsverfahren für die OAL umfassend beraten.
Die rund 50 Kilometer lange Offshore-Leitung OAL bindet das in Mukran (Rügen) geplante schwimmende LNG-Terminal der Deutsche ReGas (Englisch: Floating Storage and Regasification Unit – FSRU) an das bestehende Fernleitungsnetz in Lubmin an. Mit dem LNG-Vorhaben wird die OAL jährlich mindestens zehn Milliarden Kubikmeter Erdgas in das deutsche Fernleitungsnetz einspeisen. Damit wird ein Teil der weggefallenen russischen Erdgasimporte substituiert und ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung der Energieversorgung geleistet.
Das Bundesverwaltungsgericht hat sämtliche Einwände der Kläger gegen die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsbeschlusses zurückgewiesen. Die schnellstmögliche Durchführung der OAL dient dem zentralen Interesse an einer sicheren und diversifizierten Gasversorgung in Deutschland und ist aus Gründen eines überragenden öffentlichen Interesses und im Interesse der öffentlichen Sicherheit erforderlich. Die beschleunigte Zulassung des Vorhabens ist geeignet, die fortbestehende Gasversorgungskrise infolge der Einstellung der russischen Gaslieferungen und der Zerstörung der Nord-Stream-Pipelines zu bewältigen. Für die OAL musste daher nach den Beschleunigungsregeln des LNG-Beschleunigungsgesetzes keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Das Vorhaben ist auch mit geltendem Natur- und Artenschutzrecht vereinbar. Die umweltfachliche Bewertung temporärer Funktionsverluste gesetzlich geschützter Riffe ist ebenso wenig zu beanstanden wie die Prüfung der baubedingten Auswirkungen auf Meeressäuger und Rastvögel. Der Planfeststellungsbeschluss habe auch die Auswirkungen des Vorhabens auf das globale Klima hinreichend berücksichtigt.
Das Bundesverwaltungsgericht hat damit seine vorangegangenen Eilentscheidungen bestätigt, mit denen es in den vergangenen Monaten mehrere Eilanträge der DUH und des NABU abgelehnt hatte (BVerwG 7 VR 4.23, 7 VR 6.23, 7 VR 1.24, 7 VR 2.24).
Die Aktenzeichen beim Bundesverwaltungsgericht lauten 7 A 9.23 und 7 A 11.23.
CMS Deutschland
Dr. Christiane Kappes, Partnerin
Dr. Neele Christiansen, Partnerin
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