Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundesgerichtshof hat die Feststellung des Bundeskartellamts bestätigt, dass Amazon eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb hat (KVB 56/22 – Amazon)
Dazu teilt Dr. Till Steinvorth, Partner der Kanzlei Noerr, mit:
„Mit dieser Entscheidung stärkt der Bundesgerichtshof die Stellung des Bundeskartellamts gegenüber den großen Internetplattformen deutlich. Denn erstens bekräftig das Gericht, dass es sich bei Amazon um ein Unternehmen von überragender Bedeutung für den Wettbewerb handelt. Und zweitens tut es dies in nur eineinhalb Jahren, was angesichts der Komplexität der Materie rekordverdächtig schnell ist.
Hierin dürfte zugleich ein Signal an die übrigen Gatekeeper liegen. Diese müssen nicht nur den Digital Markets Act (DMA) der EU beachten, sondern auch die Vorgaben des deutschen Kartellrechts. Gerade dort, wo der DMA keine Regelungen trifft, spielt die deutsche Missbrauchsaufsicht weiterhin eine wichtige Rolle.“
Bei Interesse stellen wir gerne einen Kontakt zu Herrn Steinvorth her.
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Matthias Schulte
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