Sehr geehrte Damen und Herren,
seit Mitte letzten Jahres kann die EU-Kommission M&A-Transaktionen untersagen, wenn Erwerber aus Nicht-EU-Staaten staatliche Subventionen erhalten haben. Mit der „Foreign Subsidies Regulation“ (FSR), der Verordnung über drittstaatliche Subventionen, kann sie zudem staatlich subventionierte Unternehmen von Vergabeverfahren ausschließen. Das ist immer dann der Fall, wenn drittstaatliche Subventionen den Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt zu verzerren drohen.
Zu den ersten Praxiserfahrungen teilt Sarah Blazek, Partnerin der Kanzlei Noerr und Expertin für Beihilfe- und Kartellrecht, mit:
„Die Foreign Subsidies Regulation verunsichert derzeit massiv Investoren aus Nicht-EU-Staaten. Es besteht die Gefahr, dass sie sich von Europa abwenden und Investitionen in andere Weltregionen umlenken. Auch EU-Unternehmen sehen sich großen administrativen Herausforderungen ausgesetzt, um ihre FSR-Compliance sicherzustellen.
Die Vorgaben der FSR sind zum einen äußerst weit und oftmals unklar gefasst und zum anderen prüft die EU-Kommission nach den ersten Erfahrungen Transaktionen detailtief. Beides stellt Investoren vor Probleme.
So kann etwa ein einzelner Kredit in einem Cash-Pool eine M&A-Transaktion gefährden. Handelt es sich dabei aus Sicht der EU-Kommission um eine drittstaatliche Subvention, die den Binnenmarkt verzerrt und die mehr negative als positive Auswirkungen hat, kann sie den Deal untersagen. Investoren mit staatlichem Hintergrund fallen aufgrund ihrer Struktur grundsätzlich immer in den Regelungsbereich – das gilt auch für zahlreiche Pensionsfonds aus Staaten des Westens.
Die FSR und ihre Anwendung durch die EU-Kommission hat damit direkten Einfluss auf die Geschäftsmodelle vieler Investoren aus Nicht-EU-Staaten. Die Investoren müssen bei ihren M&A-Aktivitäten sowie bei der Teilnahme an Ausschreibungen die FSR nicht nur beachten, sondern sich auch strategisch und bezüglich des Timings richtig aufstellen. Es besteht aufgrund der Komplexität der Regelungen und ihrer strengen Auslegung deshalb die Gefahr, dass Investoren sich von Europa abwenden. Für den Wirtschaftsstandort Europa sind das keine guten Aussichten.“
Die neue Foreign Subsidies Regulation ist auch Thema auf dem morgigen Competition Day der Kanzlei Noerr in München, auf dem namhafte Behörden- und Unternehmensvertreter über aktuelle Entwicklungen im Kartell- und Beihilferecht diskutieren.
Noerr Competition Day 2024 - Kartellrecht in der Krise?
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Noerr antizipiert Entwicklungen, verwandelt Veränderung in Vorteil und öffnet Pfade in die Zukunft: Mit 500 Beraterinnen und Beratern, zuhause in der ganzen Breite und Tiefe des Wirtschaftsrechts, ansässig in zehn Ländern und vernetzt mit Top-Kanzleien weltweit.
Matthias Schulte
PR-Manager / Assessor jur.
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