Am 5. April 2023 ist der Bundesverband der Kryptowertpapierregisterführer
Der Verband setzt sich insbesondere für die Verbesserung der maßgeblichen Rahmenbedingungen für Kryptowertpapiere im Sinne des Gesetzes über elektronische Wertpapiere (eWpG) ein, tritt aktiv für die Belange von Kryptowertpapierregisterführer
Als Gründungsmitglieder des Verbandes haben sich die meisten Kryptowertpapierregisterführer
Mit Inkrafttreten des eWpG Mitte 2021 wurde in Deutschland erstmals die Möglichkeit geschaffen elektronische Wertpapiere zu begeben. Dies ermöglicht es Emittenten, auf den Inhaber lautende Schuldverschreibungen, Pfandbriefe und bestimmte Anteile an Sondervermögen auch rein elektronisch zu begeben. Um auch bei diesen nicht mehr physisch vorhandenen Wertpapieren Verkehrsschutz und rechtssicheren Erwerb zu gewährleisten, bedarf es der Eintragung der Wertpapiere in ein elektronisches Register. Das eWpG sieht zwei Arten von elektronischen Wertpapierregistern vor, zentrale Register und dezentrale Kryptowertpapierregister. Bei der Kryptowertpapierregisterführun
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