14. Dezember 2022
Geschrieben von CMS Hasche Sigle

CMS gewinnt mit Femern A/S erneut vor Bundesverwaltungsgericht - Bauarbeiten können ungehindert voranschreiten

Hamburg – Das Bundesverwaltungsgericht hat am 14. Dezember 2022 die Klagen zweier Umweltverbände gegen den Planänderungsbeschluss vom 1. September 2021 für die Errichtung der Festen Fehmarnbeltquerung abgewiesen.

Ein CMS-Team um die Partnerinnen Dr. Christiane Kappes und Dr. Neele Christiansen hat die Vorhabenträgerin Femern A/S in den vor dem Bundesverwaltungsgericht geführten Verfahren vertreten. Das Team hat Femern A/S bereits in den früheren Klageverfahren gegen den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss vom 31. Januar 2019 vertreten.

2020 hatte das Gericht bereits alle Klagen gegen diesen Planfeststellungsbeschluss abgewiesen (Mitteilung vom 3. November 2020).

Das Bundesverwaltungsgericht hat dabei jedoch festgestellt, dass hinsichtlich weiterer Riffvorkommen, die während des Gerichtsverfahrens entdeckt worden sind und die von den Bauarbeiten betroffen sind, ein ergänzendes Verfahren durchgeführt werden muss. Mit Planänderungsbeschluss vom 1. September 2021 hat das beklagte schleswig-holsteinische Wirtschafts- und Verkehrsministerium für diese Riffe eine Befreiung von dem naturschutzrechtlichen Zerstörungsverbot erteilt. Durch die Bauarbeiten gehen rund 9,2 Hektar Riffe dauerhaft oder temporär verloren. Als Ausgleich werden 17,5 Hektar neu geschaffen. Die Kläger hatten diese Ausgleichsflächen als zu klein kritisiert. Das Bundesverwaltungsgericht hat die von den Vorhabenträgern und dem beklagten Ministerium angewendete Herangehensweise bestätigt, die bereits der Kompensationsflächenberechnung im ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss zugrunde lag.

CMS Deutschland 
Dr. Christiane Kappes, Partnerin, Hamburg
Dr. Neele Christiansen, Partnerin, Hamburg
Sebastian Belz, Counsel, Hamburg, alle Umwelt- und Planungsrecht

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