07. November 2022
Geschrieben von GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

GÖRG berät den Main-Kinzig-Kreis bei der Beschaffung eines telenotärztlichen Gesamtsystems

GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB hat den Main-Kinzig-Kreis (MKK) erfolgreich bei der Vergabe einer Einpartner-Rahmenvereinbarung über die Beschaffung eines telenotärztlichen Gesamtsystems für den Kreis beraten.

Als bevölkerungsreichster und zugleich als einer der flächenmäßig größten Landkreise im Bundesland Hessen verfolgt der MKK im Bereich der Notfallmedizin einen innovativen und integrativen Ansatz: Der sogenannte „Telefonarzt“ (TNA) soll die notfallmedizinische Versorgung im Kreis entlasten und zugleich hocheffektiv ergänzen, indem er von der Besatzung der Rettungswagen im Einsatz bei Bedarf hinzugeschaltet wird, um wertvolle Zeit bei der Behandlung zu gewinnen. Dank Live-Übertragung von Audiokommunikation, Vitalparametern, Fotos und Videos von der Einsatzstelle kann sich der TNA ein exaktes Bild der Patientinnen oder Patienten machen und gegebenenfalls eine notärztliche Entscheidung treffen.

Nach einem erfolgreichen Pilotprojekt hat der MKK im Rahmen des sich anschließenden Vergabeverfahrens die Erbringung eines etablierten telenotärztlichen Gesamtsystems beauftragt, das insbesondere die Bereitstellung der entsprechenden Technik für die telenotärztlichen Leistungen und den Betrieb des telemedizinischen Notarztsystems sowie medizinische Dienstleistungen selbst umfasst. Zugleich werden bis zu vierzig Rettungswagen entsprechend ausgerüstet, um die rechtskonforme und hochzuverlässige Echtzeit-Übertragung der Daten sicherzustellen. Zum Betrieb des Systems gehört ebenfalls eine unter Patientensicherheits-, Datenschutz-, Persönlichkeitsschutz- sowie Qualitätsmanagement-Aspekten sichere und zuverlässige Dokumentation des Einsatz- und Beratungsgeschehens. Des Weiteren wurde dem Landkreis Waldeck-Frankenberg im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Kooperation ein Optionsrecht zum Abruf der bezuschlagten telenotärztlichen Leistungen eingeräumt.

Die Vergabe des Auftrags erfolgte als Einpartner-Rahmenvereinbarung und läuft über drei Jahre mit der einmaligen einseitigen Option durch den MKK, den Vertrag um ein weiteres Jahr, auf maximal vier Jahre, zu verlängern. Der Zuschlag für den Auftrag wurde am 10. August 2022 erteilt. Insgesamt hatten fünf Unternehmen ihr Interesse an dem Auftrag bekundet, wobei zwei Unternehmen ein Angebot eingereicht haben. Das Vergabeverfahren zeichnete sich auch über die Durchführung einer verifizierenden und wertenden Teststellung aus, bei der das angebotene System im Rahmen eines fiktiven Einsatzes umfassend geprüft worden ist.

Ein GÖRG-Team unter Federführung des Frankfurter Partners Dr. Heiko Hofmann stand dem MKK im gesamten Prozess vergabe- und vertragsrechtlich zur Seite.

Berater Main-Kinzig-Kreis
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Dr. Heiko Hofmann (Federführung, Partner, Vergaberecht)
Dr. Florian Schmitz (Partner, IT- / Vertragsrecht)
Alexander Pustal (Assoziierter Partner, Vergaberecht, alle Frankfurt)

Kontakt
Dr. Heiko Hofmann
Tel. +49 69 170000-296, E-Mail: hhofmann@goerg.de

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Tel. +49 221 33660-161, E-Mail: bkuthning@goerg.de

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