Brüssel, 28. Oktober 2022
Die Kanzlei Noerr hat mit einem Team um Dr. Dominik Wendel, Dr. Fabian Hübener und Benedikt Lutz für PEUGEOT SA und PSA Automobiles SA ein Vorabentscheidungsverfahren (C‑390/21) vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg gewonnen. Zuvor hatte das Landgericht Köln den EuGH angerufen.
Der EuGH hat geurteilt, dass Fahrzeughersteller mit den von ihnen erstellten Reparatur- und Wartungsinformationen (Repair & Maintenance Information, RMI) Geld verdienen dürfen.
„Das Urteil ist ein großer Erfolg, nicht nur für unsere Mandanten, sondern für alle Fahrzeughersteller, die in Europa Kraftfahrzeuge vertreiben“, sagte Dominik Wendel. „Das Urteil sichert ihr Recht, die von Ihnen geschaffenen Reparatur- und Wartungsinformationen auch profitabel zu vermarkten und nicht quasi zum Selbstkostenpreis zugänglich machen zu müssen.“
Vor dem Landgericht Köln streiten die European Independent Automotive Data Publishers Association (ADPA) und der Gesamtverband Autoteile-Handel e.V. als Kläger mit der PEUGEOT SA und PSA Automobiles SA als Beklagte über Art und Umfang der gesetzlichen Zugangsbestimmungen zu Reparatur- und Wartungsinformationen.
Dabei handelt es sich um einen Markt, in dem Waren, vor allem KFZ-Ersatzteile, im Volumen von mehreren Milliarden Euro gehandelt werden. Angesichts der rasant steigenden Datennutzung in der Kraftfahrzeug-Industrie – Stichwort: connected cars – war das Verfahren wegweisend.
Im Mittelpunkt standen die Kriterien für Zugangsgebühren, die Fahrzeughersteller von sog. Publishern für die Verwertung von Reparatur- und Wartungsinformationen verlangen dürfen (Art. 63 Typengenehmigungs-Verordnung)
Die Publisher forderten, dass Fahrzeughersteller lediglich eine niedrige Einheitsgebühr für alle unabhängigen Wirtschaftsakteure oder kostendeckende Zugangsgebühren verlangen dürfen. Neben freien, nicht an bestimmte Hersteller gebundene Werkstätten zählen auch Publisher, die ihrerseits die von den Fahrzeugherstellern erstellten Informationen in großem Umfang vermarkten, zu den unabhängigen Wirtschaftsakteuren.
„Die von den Fahrzeugherstellern für ihre Fahrzeuge unter erheblichem Aufwand aufbereiteten Reparatur- und Wartungsinformationen werden den Akteuren auf dem Independent Aftermarket, den sog. Unabhängigen Wirtschaftsbeteiligten, nach den entsprechenden Vorschriften der VO 858/2018 zur Verfügung gestellt“, sagte Dominik Wendel. „Die Fahrzeughersteller müssen diese RMI nach dem Urteil dabei aber nicht einfach ‚herschenken‘, wie von den Klägern in diesem Rechtsstreit gefordert, sondern dürfen sehr wohl Gewinn erzielen. Alles andere hätte im Ergebnis eine vollständige Entwertung der von den Fahrzeugherstellern geschaffenen RMI bedeutet.“
Berater Peugeot/PSA: Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB
Automotive & New Mobility
Dr. Dominik Wendel (Partner), Benedikt Lutz (Senior Associate, Brüssel)
Kartellrecht
Dr. Fabian Hübener (Associated Partner, Brüssel)
Noerr ist Exzellenz und unternehmerisches Denken. Mit Teams aus starken Persönlichkeiten findet Noerr Lösungen für komplexe und anspruchsvolle Fragestellungen. Vereint durch gemeinsame Werte, haben die über 500 Berater immer das gemeinsame Ziel vor Augen: den Erfolg der Mandanten. Noerr ist als eine führende europäische Kanzlei auch international bestens aufgestellt: mit Büros in zehn Ländern und einem weltweiten Netzwerk an befreundeten Top-Kanzleien.
Peter Herkenhoff
Leiter Kommunikation
Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB
Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer
Börsenstraße 1 / D-60313 Frankfurt am Main
T +49 69 971477322 / F +49 69 971477100 / M +49 175 9668433
peter.herkenhoff@noerr.com
Sitz der Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB ist München. Die Gesellschaft ist im Partnerschaftsregister des Amtsgerichts München unter der Nummer PR 512 eingetragen. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.noerr.com. Informationen zum Datenschutz bei Noerr finden Sie unter: https://www.noerr.com/datenschutz
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