Hamburg, 3. Januar 2013 – Die internationale Anwaltssozietät White & Case LLP hat für Hapag Lloyd im Rahmen einer Klage vor dem Bundesgerichtshof einen Erfolg erzielt: Der BGH hat entschieden, dass die „5 Sterne Superior“-Auszeichnung des als ZDF- „Traumschiff“ bekannten Kreuzfahrtschiffs MS Deutschland wettbewerbswidrig ist (BGH I ZR 1/12). Der BGH bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Berlin vom August 2010.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hatte der MS Deutschland 2005 als bislang einzigem Kreuzfahrtschiff überhaupt die Auszeichnung „5 Sterne Superior“ verliehen. Einer Wettbewerbsklage der Hamburger Reederei Hapag-Lloyd Kreuzfahrten gegen den Dehoga hatten die Berliner Richter stattgegeben, unter anderem weil Komfort und Ausstattung des Schiffs diese Auszeichnung nicht rechtfertigten. Der Dehoga legte gegen das Urteil Rechtsmittel ein.
„Mit ihrer Entscheidung teilen die BGH-Richter unsere Sicht, dass auch ein Dachverband wie der Dehoga für wettbewerbswidrige Klassifizierungen im Einzelfall haftbar gemacht werden kann. Der lange Atem unserer Mandantin hat sich gelohnt“, kommentiert Dr. Matthias Kloth von White & Case.
Das Hamburger White & Case Team bestand aus den Local Partnern Dr. Matthias Kloth (IP) und Dr. Justus Herrlinger (Antitrust) sowie Partner Prof. Dr. Christian Rohnke (IP).
Über White & Case
White & Case LLP ist eine der führenden internationalen Anwaltssozietäten in Europa und in den entscheidenden wirtschaftlichen Zentren der Welt an 38 Standorten in 26 Ländern präsent. In Deutschland sind 250 Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg und München für White & Case tätig (www.whitecase.de).
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