03. Januar 2013
Geschrieben von White & Case LLP

WHITE & CASE STREITET FÜR HAPAG LLOYD VOR BGH ERFOLGREICH GEGEN „TRAUMSCHIFF“-STERNE

 

Hamburg, 3. Januar 2013 – Die internationale Anwaltssozietät White & Case LLP hat für Hapag Lloyd im Rahmen einer Klage vor dem Bundesgerichtshof einen Erfolg erzielt: Der BGH hat entschieden, dass die „5 Sterne Superior“-Auszeichnung des als ZDF- „Traumschiff“ bekannten Kreuzfahrtschiffs MS Deutschland wettbewerbswidrig ist (BGH I ZR 1/12). Der BGH bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Berlin vom August 2010.


Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hatte der MS Deutschland 2005 als bislang einzigem Kreuzfahrtschiff überhaupt die Auszeichnung „5 Sterne Superior“ verliehen. Einer Wettbewerbsklage der Hamburger Reederei Hapag-Lloyd Kreuzfahrten gegen den Dehoga hatten die Berliner Richter stattgegeben, unter anderem weil Komfort und Ausstattung des Schiffs diese Auszeichnung nicht rechtfertigten. Der Dehoga legte gegen das Urteil Rechtsmittel ein.


„Mit ihrer Entscheidung teilen die BGH-Richter unsere Sicht, dass auch ein Dachverband wie der Dehoga für wettbewerbswidrige Klassifizierungen im Einzelfall haftbar gemacht werden kann. Der lange Atem unserer Mandantin hat sich gelohnt“, kommentiert Dr. Matthias Kloth von White & Case.


Das Hamburger White & Case Team bestand aus den Local Partnern Dr. Matthias Kloth (IP) und Dr. Justus Herrlinger (Antitrust) sowie Partner Prof. Dr. Christian Rohnke (IP).

 

 

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