06. Juli 2022
Geschrieben von HEUKING

Heuking vor BAG erfolgreich für deutsche Hafenunternehmen

Ein Team um Dr. Andreas Walle, Partner am Standort Hamburg, hat Klagen von Gesamthafenarbeitern auf Feststellung dauerhafter Arbeitsverhältnisse für mehrere deutsche Hafenunternehmen erfolgreich abgewehrt. Vor dem 9. Senat des BAG in Erfurt (Az:9 AZR 477/21, 9 AZR 478/21 und 9 AZR 476/21) konnte Heuking die Zurückweisung der in drei (Muster-)Verfahren eingelegten Revisionen durchsetzen. Für die Hafenunternehmen besteht nun Rechtssicherheit hinsichtlich ihrer Personalstruktur und der damit verbundenen Planungen. Die Gesamthafenbetriebe in den deutschen Seehäfen können den Hafenunternehmen auch weiterhin zur Abdeckung von Beschäftigungsspitzen qualifizierte Hafenarbeiter schichtweise und damit zeitlich begrenzt auf einen Arbeitstag stellen, ohne dass diese Hafenarbeiter dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse bei den Hafenunternehmen geltend machen könnten.

Der Entscheidung vorausgegangen waren Massen-Klagen von Mitarbeitern des Gesamthafenbetriebes im Lande Bremen, welche das Bestehen eines dauerhaften Arbeitsverhältnisses bei den sie jeweils einsetzenden Hafenunternehmen kraft gesetzlicher Fiktion nach den §§ 9 Abs. 1 Nr. 1, 10 AÜG oder – hilfsweise – aufgrund unwirksamer Befristungen geltend machten. Das Team um Dr. Walle konnte sämtliche Gerichtsverfahren vor dem Arbeitsgericht Bremen/Bremerhaven für seine Mandanten gewinnen.

Das LAG Bremen hatte im Juni 2021 in drei Musterverfahren betreffend die NTB North Sea Terminal Bremerhaven GmbH ebenfalls zugunsten der Hafenunternehmen entschieden und die Revision ausdrücklich zugelassen. Alle anderen anhängigen Verfahren wurden vor dem Hintergrund dieser drei Verfahren ruhend gestellt.

Mit der nun vorliegenden höchstrichterlichen Entscheidung sind grundsätzliche Fragen zur Reichweite des Arbeitnehmerüberlassungsrechts, zur Regelungsmacht zuständiger Tarifvertragsparteien und zum Befristungsrecht geklärt. Dabei handelt sich um eine der wichtigsten Entscheidungen für die deutschen Seehäfen und für den gesamten Wirtschaftszweig.

Berater deutsche Hafenunternehmen
Heuking Kühn Lüer Wojtek:
Dr. Andreas Walle (Federführung)
Dr. Eva Kettner, LL.B.
Dr. Luisa M. Sandforth, LL.B.
Theresa Arndt, LL.M. (alle Arbeitsrecht), alle Hamburg

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Heuking Kühn Lüer Wojtek ist mit etwa 400 fachlich spezialisierten Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren an insgesamt zehn Standorten vertreten. Die Kanzlei ist gemäß Juve Umsatzranking 10/2018 eine der zehn umsatzstärksten Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland. Zu den nationalen und internationalen Mandanten zählen mittelständische und große Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistung ebenso wie Verbände, öffentliche Körperschaften und anspruchsvolle Privatklienten. Informationen zum Datenschutz unter: www.heuking.de Wenn Sie unsere Pressemitteilungen nicht mehr empfangen möchten, dann können Sie sie hier abbestellen​

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