Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe hat am gestrigen Donnerstag das Landesgesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern für zulässig erklärt. GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB hat gemeinsam mit Prof. Durner das Land Mecklenburg-Vorpommern (MV) sowohl beim Erlass des Gesetzes beraten als auch vor dem BVerfG in der Sache vertreten.
Um die Akzeptanz in der Bevölkerung für den Aus- und Neubau von Windenergieanlagen an Land zu erhöhen, hat das Land MV am 18. Mai 2016 ein Gesetz zur verpflichtenden Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks verabschiedet. Dagegen hatte ein in MV tätiges Windenergie-Unternehmen, das selbst Windenergieanlagen errichtet und betreibt, geklagt.
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde des Unternehmens zurückgewiesen und das Landesgesetz für rechtmäßig erklärt. Am gestrigen Donnerstag teilte das Gericht mit, dass Windpark-Betreiber grundsätzlich dazu verpflichtet werden können, betroffene Bürger und Gemeinden finanziell am Ertrag zu beteiligen. Der Eingriff in die berufliche Freiheit der Betreiber ist überwiegend gerechtfertigt, da „die damit verfolgten Gemeinwohlziele des Klimaschutzes, des Schutzes von Grundrechten vor Beeinträchtigungen durch den Klimawandel und der
Sicherung der Energieversorgung hinreichend gewichtig“ sind. Das Gericht weist mit den umfassenden Darlegungen zur Bedeutung der Erneuerbaren Energien für das Gemeinwohl der Bundesrepublik deutlich über den konkreten Gegenstand des Verfahrens hinaus.
Die erfolgreiche Beratung und Vertretung des Landes MV erfolgt durch die erfahrenen GÖRG-Partner und Fachanwälte für Verwaltungsrecht Dr. Christoph Riese und Dr. Marc Schüffner.
Berater
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Dr. Christoph Riese (Partner, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Energiewirtschaftsrecht, Berlin)
Dr. Marc Schüffner (Partner, Öffentliches Wirtschaftsrecht, Berlin)
Universität Bonn
Prof. Dr. Dr. Wolfgang Durner
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