04. Mai 2022
Geschrieben von Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB

Stellungnahme Kanzlei Noerr zu Bundeskartellamt/Meta (vormals Facebook)

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute hat das Bundeskartellamt den Digitalkonzern Meta (vormals Facebook) einer verschärften Missbrauchsaufsicht unterstellt. (siehe Pressemitteilung).

Dazu teilt Dr. Till Steinvorth, Partner im Bereich Kartellrecht bei der Kanzlei Noerr mit:

„Mit der heutigen Entscheidung wollen die Bonner Wettbewerbshüter Meta stärker regulieren. Das Bundeskartellamt kann jetzt einen Katalog gesetzlicher Maßnahmen gegenüber Facebook, Instagram und WhatsApp anwenden, der für Unternehmen mit einer sog. ‚überragenden marktübergreifenden Bedeutung für den Wettbewerb‘ reserviert ist. Die Hoffnung ist, dass die Behörde damit schneller als bisher bei wettbewerblichen Fehlentwicklungen eingreifen kann.

Ob sich die hohen Erwartungen der Behörde tatsächlich erfüllen werden, ist jedoch noch längst nicht ausgemacht. So wurde beispielsweise Google bereits Ende 2021 der neuen Missbrauchsaufsicht unterstellt. Von den neuen Eingriffsmöglichkeiten hat das Amt jedoch bislang keinen Gebrauch gemacht. Das Bundeskartellamt hat auch nicht die personelle Ausstattung, um allen Vorwürfen eines Marktmachtmissbrauchs durch die großen Digitalkonzerne nachzugehen. Allein der Umstand, dass Meta die heutige Entscheidung vorbehaltlos akzeptiert und dagegen keine Rechtsmittel einlegen wird, verdeutlicht, dass das Unternehmen die Auswirkungen auf sein Geschäft offenbar als begrenzt einstuft.“

Wenn Sie dazu Fragen haben, stellen wir gerne einen Kontakt zu Herrn Steinvorth her. Das Foto im Anhang ist frei zur redaktionellen Verwendung.

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Peter Herkenhoff
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