Brüssel/Stuttgart – Die öffentlichen Gesellschafter (Land Baden-Württemberg, Landkreis Bodenseekreis, Stadt Friedrichshafen) dürfen den Flughafen Friedrichshafen mit einer Umstrukturierungsbeihilfe in Millionenhöhe unterstützen. Das hat die Europäische Kommission im Rahmen der EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme soll es dem zweitältesten deutschen Flughafen ermöglichen, einen umfangreichen Umstrukturierungsplan zu finanzieren und so seine langfristige Rentabilität wieder herzustellen.
Ein Team von CMS unter Leitung des Brüsseler Partners Dr. Michael Bauer hat die öffentlichen Gesellschafter und den Flughafen umfassend beraten und in dem Verfahren vertreten. Das Team hat sowohl das beihilferechtliche Konzept wie auch insbesondere den umfangreichen Umstrukturierungsplan erstellt. Dies erfolgte in enger Zusammenarbeit insbesondere mit Anchor (Restrukturierungsberatung), Roland Berger (Strategieberatung) und PwC (ökonomische Gutachten) sowie weiteren Beratern.
Angesichts der schwierigen finanziellen Situation des Flughafens, die Anfang 2021 die Notwendigkeit der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mit sich brachte, hat sich zudem die Notwendigkeit einer umfassenden insolvenzrechtlichen Beratung des Flughafens ergeben. Dies erfolgte durch ein Team von CMS unter Leitung der Stuttgarter Partnerin Dr. Alexandra Schluck-Amend.
Die Genehmigung der Europäischen Kommission erfolgte auf Grundlage der EU-Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen. Dies ist der erste Fall überhaupt, in dem die Europäische Kommission eine entsprechende Beihilfe bei einem deutschen Flughafen genehmigte und erst der zweite Fall EU-weit. Die Konsultationen mit der Europäischen Kommission zogen sich über ein Jahr hin. Das Konzept musste zudem immer wieder an sich verändernde Bedingungen angepasst werden.
Die Kommission hat bei ihrer Entscheidung auch berücksichtigt, dass der Flughafen Friedrichshafen und private Investoren mehr als 50 Prozent der erwarteten Umstrukturierungskosten tragen werden. In diesem Kontext hat der Flughafen seinen umfangreichen Grundstückbesitz in einem Sale-and-Lease-Back-Verfahren an eine Grundstücksgesellschaft veräußert. Auch dazu hat CMS mit einem Team unter Leitung des Stuttgarter Immobilienrechtspartners Dr. Stefan Voß beraten.
Um die Genehmigung der Kommission zu erreichen, musste der Flughafen zudem bestimmte Zusagen hinsichtlich der weiteren geschäftlichen Entwicklung machen, um zu verhindern, dass die geplanten Unterstützungsmaßnahmen zu übermäßigen Wettbewerbsverzerrungen führen. Zu diesen Schutzmaßnahmen gehören unter anderem das Einfrieren der Flughafenkapazität und die Einschränkung des Betriebs bestimmter Strecken während des Umstrukturierungszeitraums.
Das von CMS entwickelte Beihilfekonzept sah zudem zusätzliche Beihilfen vor, die die öffentlichen Gesellschafter auf der Basis bereits genehmigter Beihilferegelungen und damit außerhalb des Genehmigungsverfahren gewähren konnten, unter anderem zum Corona-Schadensersatz.
Mit den genehmigten Beihilfen kann nun die Zukunft des Flughafens gesichert werden. Dies sichert zugleich eine wichtige Infrastruktur und Verkehrsanbindung für die Unternehmen und die Bürgerinnern und Bürger im Süden Deutschlands und nicht zuletzt für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Friedrichshafen und der gesamten Region.
CMS Deutschland
Dr. Michael Bauer, Partner, Brüssel, Gesamtkoordinierung
Helmer Krane, Senior Associate, Brüssel
Roxana Kruse, Senior Associate, Brüssel, alle Competition & EU
Dr. Alexandra Schluck-Amend, Partnerin, Stuttgart
Franziska Fuchs, Senior Associate, Stuttgart
Josefine Wolff, Senior Associate, Stuttgart, alle Restrukturierung und Insolvenzrecht
Dr. Stefan Voß, Partner, Stuttgart
Lukas Potstada, Senior Associate, Stuttgart
Friederike Herzog, Asscociate, Stuttgart, alle Immobilienrecht
Anchor
Alexander Reus
Markus Fauser
Alexander Tekath
Roland Berger (Strategieberatung)
Dr. Philipp Grosche
Uwe Hörmann
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