Düsseldorf, 18.02.2022 - Bird & Bird LLP hat die Fashion ID GmbH & Co. KG erfolgreich in einem wettbewerbsrechtlichen Verfahren zu der Verwendung des Begriffs „vegane Daune“ zur Bewerbung von Bekleidung vertreten.
Konkret hatte der Verband der deutschen Daunen- und Federnindustrie e.V. versucht, Fashion ID die Benutzung des Begriffs „vegane Daune“ im Online-Shop unter peek-cloppenburg.de zu untersagen. Gestützt wurde der Anspruch auf eine vermeintliche Irreführung der Verbraucher:innen, da der Begriff „vegan“ in Verbindung mit „Daune“ widersprüchlich und damit irreführend sei. Das LG Düsseldorf gab Fashion ID Recht (Az. 34 O 11/21): Der Begriff „vegane Daune“ ist nicht irreführend. So ist die „vegane Daune“ laut Urteil „im Zusammenhang mit Bekleidung und in der Aussage ‚Steppjacke mit veganer Daune‘ […] unzweifelhaft verständlich als rein synthetisches Füllmaterial eines Bekleidungsstücks“ zu verstehen. Der Verband legte zunächst Berufung ein, nahm diese jedoch zurück, nachdem das OLG Düsseldorf darauf hingewiesen hat, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat (Az. I-20 U 118/21).
Diese Entscheidungen zugunsten der Händlerin Fashion ID sind ein klares und positives Signal für neue Trends: Es ist wichtig und im Interesse der Verbraucher:innen, neue und alternative Rohstoffe auch unter Nennung der Materialien bewerben zu dürfen, die ersetzt werden sollen.
Fashion ID wurde von den folgenden Bird & Bird Anwälten beraten: Counsel Dr. Constantin Eikel (Federführung) und Partner Dr. Uwe Lüken (langjähriger Client Partner). Für Fashion ID wurde die Rechtsabteilung der Peek & Cloppenburg KG Düsseldorf tätig: Dr. Holger Kleinhenz (Leiter Recht), Andrea May, LL.M. (Senior Managerin)
Hintergrund:
Die Werbung für nachhaltigere Produkte (sog. Green Advertising) hat in der jüngeren Vergangenheit stark zugenommen und beschäftigt inzwischen auch vermehrt die deutschen Gerichte. Bird & Bird hat in diesem Bereich bereits namhafte Unternehmen beraten, darunter u.a. DAX-Unternehmen und internationale Lebens- und Genussmittelhersteller. Dabei ging es sowohl um allgemeines Green Advertising in Bezug auf das gesamte Unternehmen, als auch um die Vermarktung konkreter nachhaltiger Produkte. Generell umfasst die Rechtsberatung in diesem Zusammenhang die Einhaltung von Werbestandards für Green Advertising sowie die Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen für neue und nachhaltige Produkte durch die Rechtsverfolgung unbegründeter Werbebehauptungen von Wettbewerbern.
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Anmerkungen für die Redaktion
Bird & Bird ist eine international führende Anwaltssozietät mit über 1.400 Anwält:innen in 30 Büros in 21 Ländern in Europa, Afrika, dem Nahen Osten, dem Asien-Pazifik Raum und Nordamerika. In Deutschland sind wir mit mehr als 250 Anwält:innen in Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg und München vertreten. Wir fokussieren unsere Beratung insbesondere auf Industriesektoren, die neue Technologien entwickeln und die Digitalisierung mitgestalten. Unsere Anwält:inne decken die gesamte Bandbreite des Wirtschafts- und Unternehmensrechts ab, insbesondere in Bereichen, in denen Technologie, Daten, Regulierung und gewerblicher Rechtsschutz eine besondere Rolle spielen. Mehr über uns erfahren Sie unter www.twobirds.com.