Stuttgart – Das Landgericht Stuttgart hat am 20. Januar 2022 die Klage von 36 Sägewerken gegen das Land Baden-Württemberg im sogenannten "Holzstreit" abgewiesen.
Die klagenden Sägewerke hatten ihre angeblichen Ansprüche in Höhe von circa 416 Millionen Euro zuzüglich Zinsen, also zusammen circa 450 Millionen Euro, mithilfe eines Prozessfinanzierers und eines speziell dafür errichteten Klagevehikels, an das die angeblichen Ansprüche abgetreten wurden, eingeklagt.
Das Land Baden-Württemberg sieht sich durch die Klageabweisung darin bestätigt, dass es keine tatsächliche und rechtliche Grundlage für die geltend gemachten Schadensersatzansprüche gibt.
CMS Deutschland berät das Land Baden-Württemberg bereits seit 2014 umfassend in allen kartellrechtlichen Fragen zu dem Holzverkauf. Zunächst war CMS im Verwaltungsverfahren des Bundeskartellamts gegen das Land Baden-Württemberg tätig, in dem CMS im Jahr 2018 vor dem Bundesgerichtshof erfolgreich war und die Aufhebung der Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes erreichen konnte. Seither vertritt CMS das Land in kartellrechtlichen Schadenersatzprozessen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Holz durch das Land Baden-Württemberg.
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