Ein Team um Michael Below, Rechtsanwalt bei Heuking Kühn Lüer Wojtek, hat vor dem OVG Greifswald für den Textilfilialisten Ernsting’s family einen Teilerfolg gegen Corona-bezogene Beschränkungen erzielt. Das Gericht hat eine Vorschrift außer Vollzug gesetzt, die den Zugang von Auswärtigen zu Einzelhandelsgeschäften, aber auch z.B. Zoos, Museen, Sportanlagen und Bibliotheken beschränkt hat. Laut Verordnung sollten diese Einrichtungen – wenn sie öffnen dürfen – jeweils Vorkehrungen treffen, um den Zutritt von Kunden zu verhindern, die aus Gebieten stammen, in denen der Einzelhandel weiterhin geschlossen ist.
Auf Antrag von Ernsting’s family wurde diese Regelung in § 13 der Corona-Landesverordnung durch Beschluss vom 7. Mai 2021 außer Vollzug gesetzt. Eine derart „polizeiartige“ Kontrollpflicht des Einzelhandels übersteigt nach Feststellung des OVG den Rahmen der zulässigen Ungleichbehandlung. Eine Pflicht für Einzelhändler zur tagesaktuellen Überwachung des Infektionsgeschehens in anderen Städten und Landkreisen sowie zur Durchführung von Ausweiskontrollen bei potentiellen Kunden ist demnach sachlich nicht gerechtfertigt.
Weitergehende Angriffe gegen die andauernde Schließung des Einzelhandels in Mecklenburg-Vorpommern waren im Eilverfahren vorerst erfolglos. Allerdings sind dort weiterhin mehrere Hauptsacheverfahren zur vertieften Klärung entsprechender Rechtsfragen anhängig. Auch sind noch Eil- und Hauptsacheentscheidungen in anderen Bundesländern zu erwarten.
Berater Ernsting’s family
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