25. September 2012
Geschrieben von Hogan Lovells

BGH legt Rechtsstreit über elektronische Leseplätze in Bibliotheken dem EuGH vor. Hogan Lovells vertritt die Interessen der TU Darmstadt

 

Pressemitteilung
 

24. September 2012

 

Am vergangenen Donnerstag fand in Karlsruhe die mündliche Verhandlung in einem Musterprozess zur Ausgestaltung elektronischer Leseplätze in Bibliotheken statt. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass die maßgeblichen Fragen zur Auslegung des § 52b UrhG dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen sind. Der Rechtsstreit geht damit in die nächste Runde und wird nunmehr die Luxemburger Richter befassen.

 

Ein Hogan Lovells-Team um den Frankfurter Partner Dr. Nils Rauer hat die stellvertretend für die deutschen Bibliotheken betroffene TU Darmstadt in sämtlichen Vorinstanzen und vor dem BGH vertreten. Ebenso wird Hogan Lovells die Interessen der Universität nun auch vor dem EuGH wahrnehmen.  

 

Hintergrund dieses Musterprozesses ist eine Regelung der so genannten InfoSoc-Richtlinie von 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft. Diese erlaubt es den Mitgliedstaaten, unter anderem Bibliotheken Sonderrechte bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke einzuräumen. Insbesondere Studierenden und Wissenschaftlern soll so der Zugang zu Unterrichts- und Studienmaterialien erleichtert werden.

 

Der konkrete Streit entzündete sich an „Leseplätzen", welche die Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt eingerichtet hatte. Die angezeigten Bücher hatte die Bibliothek anhand ihrer Bestandsexemplare selbst digitalisiert. Die Nutzer konnten das Buch lokal in der Bibliothek kapitelweise ansehen, ausdrucken oder auf einem USB-Stick speichern. Hieran nahm ein Verlag Anstoß und klagte. Der Verleger war der Ansicht, die Bibliothek hätte das konkret in Rede stehende Lehrbuch als eBook bei ihm lizenzieren müssen. Zudem wandte er sich gegen die Druck- und Speicheroption, da das Gesetz lediglich die Einrichtung von Leseplätzen erlaube.

 

Im einstweiligen Verfügungsverfahren wie auch der Vorinstanz im Hauptsacheverfahren kamen das LG und das OLG Frankfurt zu unterschiedlichen Ergebnissen. Dabei wurde das Digitalisieren stets für zulässig erachtet. Mit der Druck- und Speicheroption hatten die Richter allerdings mitunter Probleme. Letztlich wurde wegen der Bedeutung des Verfahrens für die gesamte Bibliothekslandschaft die Sprungrevision zum BGH zugelassen. Dass auch hier (vorerst) nicht das Ende erreicht sein würde, zeichnete sich ab. Nun muss der EuGH entscheiden, welche Rolle den Bibliotheken künftig bei der Wissensvermittlung über elektronische Medien zukommen soll.

 

 

Hogan Lovells-Team für die TU Darmstadt:
 

Vertreten wurde die TU Darmstadt durch Dr. Nils Rauer, MJI (Partner) und Diana Ettig, LL.M (Dresden/Strasbourg) aus dem Frankfurter Büro von Hogan Lovells.

 

 

KONTAKT
 

Rolf Kopel
PR-Manager Germany
+49 69 962 36 638
rolf.kopel@hoganlovells.com

 

 

 

Über Hogan Lovells

Weitere Informationen finden Sie unter www.hoganlovells.com. Hogan Lovells ist eine der führenden internationalen Anwaltssozietäten, die Mandanten weltweit in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts berät.

 

"Hogan Lovells" oder die "Sozietät" ist eine internationale Anwaltssozietät, zu der Hogan Lovells International LLP und Hogan Lovells US LLP und ihnen nahestehende Gesellschaften gehören. Die Bezeichnung "Partner" beschreibt einen Partner oder ein Mitglied von Hogan Lovells International LLP, Hogan Lovells US LLP oder einer der ihnen nahestehenden Gesellschaften oder einen Mitarbeiter oder Berater mit entsprechender Stellung. Einzelne Personen, die als Partner bezeichnet werden, aber nicht Mitglieder von Hogan Lovells International LLP sind, verfügen nicht über eine Qualifikation, die der von Mitgliedern entspricht. Weitere Informationen über Hogan Lovells, die Partner und deren Qualifikationen finden Sie unter www.hoganlovells.com. Sofern Fallstudien dargestellt sind, garantieren die dort erzielten Ergebnisse nicht einen ähnlichen Ausgang für andere Mandanten.

Unternehmens-Broschüre