Das Bundesverwaltungsgericht hat heute sechs Klagen gegen den geplanten Bau des Tunnels zwischen Fehmarn und der dänischen Insel Lolland abgelehnt. Damit kann der Bau für das Großprojekt nun auch auf deutscher Seite starten. Der Planfeststellungsbeschluss habe der Überprüfung standgehalten, sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Bier am Dienstag bei der Urteilsbegründung in Leipzig.
Dazu kommentiert Dr. Christiane Kappes, Partnerin bei der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland. Kappes vertritt als Anwältin die Projektgesellschaft Femern A/S:
„Femern A/S hat die Feste Fehmarnbeltquerung sehr sorgfältig geplant. Ein eingespieltes Team aus Ingenieuren, Umweltgutachtern, Verkehrsgutachtern, vielen weiteren Fachleuten und Juristen hat das Projekt bereits sehr frühzeitig und intensiv über viele Jahre während des Planfeststellungsverfahrens begleitet.“
Weiter betont die CMS-Anwältin:
„Ein solches Großinfrastrukturprojekt ist in der Planung nicht nur komplex, sondern vor allem in rechtlichen Aspekten hochanspruchsvoll. Das Urteil bestätigt einmal mehr, dass der Projektträger sämtliche Herausforderungen mit Weit- und Umsicht gemeistert hat."
Zudem stellt die Rechtsanwältin fest:
„Bei einem Projekt dieser Größenordnung sind die durchaus sehr hohen rechtlichen Anforderungen von herausragender Bedeutung. Es ist sehr erfreulich, dass das Gericht nun grünes Licht für den Bau der Festen Fehmarnbeltquerung gibt.“
Mit Blick auf das Planfeststellungsverfahren fügt Dr. Christiane Kappes hinzu:
„Bei der Vorbereitung und Durchführung von Planfeststellungsverfahren für komplexe Vorhaben wie der Festen Fehmarnbeltquerung greifen technische, naturwissenschaftliche, betriebswirtschaftliche und juristische Aspekte ineinander. Für den Erfolg des Projekts ist es unabdingbar, dass die Fachleute der verschiedenen Disziplinen sich verstehen und sich gegenseitig verständlich machen können.“
*** Gerne können Sie die Zitate für redaktionelle Zwecke verwenden. Auch für Rückfragen steht Frau Kappes gerne zur Verfügung. ***
Pressekontakt:
Finn Wehr
Senior Manager Public & Media Relations
E: finn.wehr@cms-hs.com
T: +49 30 20360 2255
F: +49 30 20360 288 2255
Herausgeber:
CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB
Lennéstraße 7 | 10785 Berlin | www.cms.law
Sitz: Berlin (AG Charlottenburg, PR 316 B)
Liste der Partner: https://cms.law/de/DEU/List-of-partners
Über CMS in Deutschland:
CMS ist in Deutschland eine der führenden Anwaltssozietäten auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Mehr als 600 Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare beraten mittelständische Unternehmen ebenso wie Großunternehmen in allen Fragen des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts. CMS Deutschland verfügt über Büros an acht großen deutschen Wirtschaftsstandorten sowie in Brüssel, Hongkong, Moskau, Peking und Shanghai.
Weitere Informationen finden Sie unter www.cms.law.
Über CMS:
Im Jahr 1999 gegründet, ist CMS, gemessen an der Anzahl der Rechtsanwälte, heute eine der zehn führenden internationalen Kanzleien (Am Law 2018 Global 100) mit einem breiten Angebot an spezialisierter Beratung. Mit mehr als 4.500 Rechtsanwälten und rund 70 Büros in über 40 Ländern verfügt CMS über eine langjährige lokale sowie auch grenzübergreifende Expertise. Zu den CMS-Mandanten gehören etliche der in den Listen Fortune 500 und FT European 500 vertretenen Unternehmen sowie die Mehrheit der DAX-30-Unternehmen. Die breit gefächerte Expertise von CMS erstreckt sich auf insgesamt 19 Praxisbereiche und Branchen, darunter Corporate/M&A, Energy, Funds, Lifesciences, TMC (Technology, Media & Communications), Tax, Banking & Finance, Commercial, Competition & EU, Dispute Resolution, Employment & Pensions, Intellectual Property sowie Real Estate & Construction.