16. September 2020
Geschrieben von HEUKING

Heuking veröffentlicht Erklärvideo zur Vorstandsvergütung nach dem ARUG II

Die Vorstandsvergütung nach dem ARUG II bringt einige Neuerungen mit sich. Die wichtigsten Änderungen nehmen die Mitglieder der Praxisgruppen Gesellschaftsrecht/M&A und Arbeitsrecht der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek in einem kurzweiligen Erklärvideo in den Fokus.

Anhand der Fragen, die sich durch das ARUG II für den fiktiven Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Frey ergeben, führt das Video durch die verschiedenen Neuerungen: Denn bis zur Hauptversammlung in 2021 muss der Aufsichtsrat ein Vergütungssystem beschließen, das unter anderem eine Vergütungsobergrenze erhält. Das Vergütungssystem muss er der Hauptversammlung vorlegen, damit diese darüber beschließen kann. Neu ist zudem, dass ab dem kommenden Jahr Vorstand und Aufsichtsrat jährlich im Vergütungsbericht die Vergütung ihrer Mitglieder offenlegen müssen.

Die Mitglieder der Praxisgruppe Gesellschaftsrecht/M&A der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek sind seit vielen Jahren in der gesellschaftlichen Beratung mittelständischer und großer Unternehmen tätig. Die Beratung der Praxisgruppe reicht von der Betreuung von Unternehmen beim „corporate housekeeping" bis hin zur juristischen und steuerlichen Begleitung bei komplexen Transaktionen im In- und Ausland. Die Praxisgruppe Arbeitsrecht besteht aus einem Team von mehr als 40 arbeitsrechtlich spezialisierten Rechtsanwälten und Fachanwälten für Arbeitsrecht, die nationale und internationale Unternehmen auf allen arbeitsrechtlichen Gebieten beraten. Beide Praxisgruppen haben bereits Erklärfilme veröffentlicht, unter anderem zum Term Sheet bei Venture Capital Finanzierungen oder zum Einsatz von Fremdpersonal.

Für weitere Informationen:
Marion Kortmann
Katharina Langer

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Heuking Kühn Lüer Wojtek ist mit etwa 400 fachlich spezialisierten Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren an insgesamt zehn Standorten vertreten. Die Kanzlei ist gemäß Juve Umsatzranking 10/2018 eine der zehn umsatzstärksten Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland. Zu den nationalen und internationalen Mandanten zählen mittelständische und große Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistung ebenso wie Verbände, öffentliche Körperschaften und anspruchsvolle Privatklienten. Informationen zum Datenschutz unter: www.heuking.de Wenn Sie unsere Pressemitteilungen nicht mehr empfangen möchten, dann können Sie sie hier abbestellen. 

 

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