Frankfurt am Main - Das OLG Frankfurt am Main hat die Berufung des Insolvenzverwalters von Schlecker gegen die Abweisung der Schadensersatzklage durch das LG Frankfurt am Main zurückgewiesen (Az. 11 U 98/18). Der Insolvenzverwalter des ehemals größten deutschen Drogeriemarktbetreibers Schlecker hatte vor dem Landgericht Frankfurt am Main gegen verschiedene Hersteller von Drogeriewarenartikeln Klage auf kartellrechtlichen Schadensersatz in Höhe von insgesamt circa 212 Millionen Euro erhoben. Der Klage lag ein Informationsaustausch zwischen Herstellern von Drogeriewarenartikeln im sogenannten Arbeitskreis KWR zugrunde. Das Landgericht hatte die Klage im Jahr 2018 abgewiesen und die Klageabweisung mit formellen Fehlern begründet. Die dagegen gerichtete Berufung des Insolvenzverwalters hat das OLG nun zurückgewiesen.
Das OLG folgte dabei nicht der Begründung des LG, sondern entschied in der Sache selbst. Dabei kam das OLG zu dem Ergebnis, es sei unwahrscheinlich, dass der Informationsaustausch zu einem Schaden bei Schlecker geführt habe. Das OLG bezog sich dabei ausdrücklich auf die Maßstäbe der jüngsten Rechtsprechung des BGH zum Schienenkartell. Insbesondere hat das OLG festgestellt, dass bei einem entsprechenden Austausch über allgemeine gehaltene Informationen keine Vermutung für einen Schaden besteht. Zudem gab das OLG den betroffenen Lieferanten darin recht, dass das von dem Kläger vorgelegte ökonomische Gutachten wegen methodischer Fehler und Widersprüchen keinen ausreichenden Schadensnachweis darstellte. Das OLG hat auch keine Revision zum Bundesgerichthof zugelassen. Hiergegen kann sich der Kläger nur noch mit einer Nichtzulassungsbeschwerde wehren.
Dem Urteil des OLG Frankfurt kommt eine Signalwirkung für parallele Klageverfahren zu, die andere Drogerieketten gegen verschiedene Hersteller führen.
Ein Team von CMS um Lead Partner Dr. Michael Bauer hat Johnson & Johnson bereits im Kartellverfahren des Bundeskartellamts sowie vor dem LG und dem OLG Frankfurt vertreten.
CMS Deutschland
Dr. Michael Bauer, Lead Partner
Dr. Rolf Hempel, Partner
Martin Cholewa, Senior Associate
Daphne Brunkhorst, Associate, alle Competition & EU
Inhouse
Sophia Bohnau, Legal Director, Johnson & Johnson
Pressekontakt:
Finn Wehr
Senior Manager Public & Media Relations
E: finn.wehr@cms-hs.com
T: +49 30 20360 2255
F: +49 30 20360 288 2255
Herausgeber:
CMS Hasche Sigle Partnerschaft von Rechtsanwälten und Steuerberatern mbB
Lennéstraße 7 | 10785 Berlin | www.cms.law
Sitz: Berlin (AG Charlottenburg, PR 316 B)
Liste der Partner: https://cms.law/de/DEU/List-of-partners
Über CMS in Deutschland:
CMS ist in Deutschland eine der führenden Anwaltssozietäten auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Mehr als 600 Rechtsanwälte, Steuerberater und Notare beraten mittelständische Unternehmen ebenso wie Großunternehmen in allen Fragen des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts. CMS Deutschland verfügt über Büros an acht großen deutschen Wirtschaftsstandorten sowie in Brüssel, Hongkong, Moskau, Peking und Shanghai.
Weitere Informationen finden Sie unter www.cms.law.
Über CMS:
Im Jahr 1999 gegründet, ist CMS, gemessen an der Anzahl der Rechtsanwälte, heute eine der zehn führenden internationalen Kanzleien (Am Law 2018 Global 100) mit einem breiten Angebot an spezialisierter Beratung. Mit mehr als 4.500 Rechtsanwälten und rund 70 Büros in über 40 Ländern verfügt CMS über eine langjährige lokale sowie auch grenzübergreifende Expertise. Zu den CMS-Mandanten gehören etliche der in den Listen Fortune 500 und FT European 500 vertretenen Unternehmen sowie die Mehrheit der DAX-30-Unternehmen. Die breit gefächerte Expertise von CMS erstreckt sich auf insgesamt 19 Praxisbereiche und Branchen, darunter Corporate/M&A, Energy, Funds, Lifesciences, TMC (Technology, Media & Communications), Tax, Banking & Finance, Commercial, Competition & EU, Dispute Resolution, Employment & Pensions, Intellectual Property sowie Real Estate & Construction.