Wer im EU-Ausland arbeiten möchte, benötigt seit geraumer Zeit die sogenannte A1-Bescheinigung. Bei grenzüberschreitenden Reisen von Erwerbstätigen (Entsendung) wird verstärkt kontrolliert, ob diese die erforderliche Bescheinigung bei sich führen. Problematisch dabei ist, dass das EU-Recht in den einzelnen Mitgliedsländern unterschiedlich umgesetzt wurde und verschiedene Vorschriften gelten.
Um einen Überblick über die wichtigsten Regelungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten zu erhalten, hat die Arbeitsrechts-Gruppe der World Services Group (WSG) eine Broschüre zur A1-Bescheinigung erstellt. Das Dokument gibt einen Überblick über die Umsetzung des EU-Rechts in den einzelnen europäischen Ländern. Neben Hinweisen zur Antragstellung gibt die Broschüre Auskünfte über die Höhe möglicher Strafen und liefert den Lesern hilfreiche Tipps zum jeweils geltenden Mindestlohn in den einzelnen EU-Mitgliedsländern und verlinkt zu offiziellen Websites mit weiterführenden Informationen.
Mitgewirkt an der Broschüre haben die Arbeitsrechtler der europäischen Mitgliedskanzleien der WSG.
Hier können Sie einen Blick in die Broschüre werfen. Die Broschüre (in englischer Sprache) können Sie unter arbeitsrecht@heuking.de anfordern.
Für weitere Informationen:
Marion Kortmann
Katharina Langer
Kommunikation & Marketing
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Heuking Kühn Lüer Wojtek ist mit etwa 400 fachlich spezialisierten Rechtsanwälten, Steuerberatern und Notaren an insgesamt zehn Standorten vertreten. Die Kanzlei ist gemäß Juve Umsatzranking 10/2018 eine der zehn umsatzstärksten Rechtsanwaltskanzleien in Deutschland. Zu den nationalen und internationalen Mandanten zählen mittelständische und große Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistung ebenso wie Verbände, öffentliche Körperschaften und anspruchsvolle Privatklienten. Informationen zum Datenschutz unter: www.heuking.de Wenn Sie unsere Pressemitteilungen nicht mehr empfangen möchten, dann können Sie sie hier abbestellen.