11. Mai 2020
Geschrieben von HEUKING

A1-Bescheinigung: WSG veröffentlicht Überblick über die wichtigsten Regelungen in den EU-Mitgliedsstaaten

Wer im EU-Ausland arbeiten möchte, benötigt seit geraumer Zeit die sogenannte A1-Bescheinigung. Bei grenzüberschreitenden Reisen von Erwerbstätigen (Entsendung) wird verstärkt kontrolliert, ob diese die erforderliche Bescheinigung bei sich führen. Problematisch dabei ist, dass das EU-Recht in den einzelnen Mitgliedsländern unterschiedlich umgesetzt wurde und verschiedene Vorschriften gelten.

Um einen Überblick über die wichtigsten Regelungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten zu erhalten, hat die Arbeitsrechts-Gruppe der World Services Group (WSG) eine Broschüre zur A1-Bescheinigung erstellt. Das Dokument gibt einen Überblick über die Umsetzung des EU-Rechts in den einzelnen europäischen Ländern. Neben Hinweisen zur Antragstellung gibt die Broschüre Auskünfte über die Höhe möglicher Strafen und liefert den Lesern hilfreiche Tipps zum jeweils geltenden Mindestlohn in den einzelnen EU-Mitgliedsländern und verlinkt zu offiziellen Websites mit weiterführenden Informationen.

Mitgewirkt an der Broschüre haben die Arbeitsrechtler der europäischen Mitgliedskanzleien der WSG.

Hier können Sie einen Blick in die Broschüre werfen. Die Broschüre (in englischer Sprache) können Sie unter arbeitsrecht@heuking.de anfordern.

Für weitere Informationen:
Marion Kortmann
Katharina Langer

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