05. Mai 2020
Geschrieben von HEUKING

Heuking Kühn Lüer Wojtek gewinnt vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht gegen räuberischen Aktionär

Dr. Frank Mitzkus, Partner bei Heuking Kühn Lüer Wojtek, hat seine Mandantin – eine europäische Aktiengesellschaft (SE) – erfolgreich vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht vertreten. Nach dem jetzt rechtskräftig gewordenen Urteil vom 26. April 2019 hat die SE als Klägerin einen Aktionär erfolgreich auf Schadensersatz in Anspruch genommen.

Der Aktionär hatte einen Beschluss der Hauptversammlung angefochten, mit dem diese mit überwältigender Mehrheit einem Verkauf zweier Tochtergesellschaften an eine internationale Entertainment-Gruppe zugestimmt hatte. Um den durch die Anfechtungsklage gefährdeten Verkauf der Tochtergesellschaften doch noch vollziehen zu können, sahen sich die SE und ihre zwei Großaktionäre gezwungen, auf diverse Forderungen des Anfechtungsklägers einzugehen. So mussten die SE und die zwei Großaktionäre u.a. Zahlungen an einen guten Freund des Aktionärs leisten, der behauptet hatte, noch Zahlungsansprüche gegen die Großaktionäre aus früheren Aktienverkäufen zu haben. Anschließend nahm der Anfechtungskläger seine Klage zurück, so dass der Unternehmensverkauf vollzogen werden konnte.

Nach dem Verkauf erklärte die SE die Anfechtung der Vereinbarung mit dem Aktionär und verklagte ihn auf Schadensersatz. Diese Klage hatte unter dem Gesichtspunkt einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung (§ 826 BGB) Erfolg. Das Oberlandesgericht stellte dazu (anders noch als das Landgericht) fest, dass der Aktionär die SE in grob eigennütziger Weise zu Leistungen veranlasst hatte, auf die er keinen Anspruch hatte und billigerweise auch nicht erheben konnte.

Der Aktionär legte Beschwerde beim Bundesgerichtshof gegen die vom Oberlandesgericht nicht zugelassene Revision ein (BGH, II ZR 306/19). Diese Beschwerde hat der Aktionär im April 2020 zurückgenommen, so dass das Verfahren damit beendet und das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts rechtskräftig ist.

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