04. Mai 2020
Geschrieben von GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

GÖRG-Partner Rolf Weidmann zum vorläufigen Sachwalter der SiNN GmbH bestellt

Der Corona-bedingte Shutdown zwingt den Modefilialisten SiNN in ein Schutzschirmverfahren. Am  28. April 2020 meldete das Unternehmen beim zuständigen Amtsgericht Hagen ein sog. Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung an. Als vorläufigen Sachwalter bestellte das Gericht Herrn Rolf Weidmann, Senior-Partner bei GÖRG. Er gilt  insbesondere im Einzelhandel als erfahrener Insolvenzexperte und wird die Eigenverwaltung der Modekette mit umfassender Restrukturierungs-Expertise erneut begleiten. Das Unternehmen hatte schon in 2016/17 ein Insolvenzplanverfahren gemeistert und danach unter neuer Führung sehr gute Restrukturierungserfolge erreichen können. Die Folgen der behördlichen Schließungen haben diese guten Ergebnisse und die insbesondere die angesammelte Liquidität innerhalb von vier Wochen nahezu aufgezehrt. Das Unternehmen wird seine 23 Filialen so schnell als (behördlich) möglich wieder öffnen; ein Insolvenzplan wird vorbereitet und soll spätestens im Juni vorgelegt werden.

Sachwaltung
GÖRG Rechtsanwälte/Insolvenzverwalter GbR
Rolf Weidmann, Partner, Insolvenzverwaltung/Restrukturierung, vorläufiger Sachwalter, Essen

Über die SiNN GmbH
Die SiNN GmbH ist ein deutsches Modehaus im mittleren bis gehobenen Preissegment mit insgesamt 23 Filialen in Deutschland. Der Hauptsitzt des Unternehmens befindet sich im westfälischen Hagen. Für 2020 plante SiNN einen Umsatz von 220 Millionen Euro, basierend auf dem erzielten Umsatz von 208 Millionen Euro in 2019.

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Tel. +49 201 43776 113, E-Mail: rweidmann@goerg.de

Pressekontakt
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Tel. +49 221 33660-202, E-Mail: ckrings@goerg.de

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