GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB hat das ehemalige Mitglied des Board of Directors der insolventen Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG, Thomas Winkelmann, erfolgreich gegen eine Inanspruchnahme durch die Airdeal Rechtsdienstleistungs GmbH („Airdeal“) in einem Verfahren wegen vermeintlicher Insolvenzverschleppung bei Air Berlin verteidigt. Die gerichtliche Vertretung erfolgte durch die GÖRG Anwälte Dr. Michael Dolfen und Christopher Schiller.
Bei der Airdeal handelt es sich um ein Unternehmen, das versucht, als registrierter Inkassodienstleister gebündelt Ansprüche als Sammelklagemodell durchzusetzen; in diesem Fall Ansprüche von Kunden der Air Berlin, deren Flüge im Zuge der Insolvenz nicht mehr durchgeführt worden sind.
Zunächst hatte das Landgericht Berlin die Klage von Airdeal erstinstanzlich bereits wegen der fehlenden Aktivlegitimation abgewiesen, da das Geschäftsmodell von Airdeal gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoße. Nunmehr hat auch das Kammergericht dieses Urteil bestätigt und die Berufung von Airdeal zurückgewiesen. Neben der fehlenden Aktivlegitimation der Klägerin, die das Kammergericht auch im Lichte der jüngsten BGH-Entscheidung in Sachen Lexfox (VIII ZR 285/18) ausdrücklich verneinte, führte das Kammergericht ferner ausführlich aus, dass der ehemalige Air Berlin CEO im Ergebnis auch nicht den Tatbestand der Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO erfüllt haben dürfte. Die Revision wurde im Hinblick auf die nach Auffassung des Kammergerichts vom BGH noch nicht abschließend geklärte Frage der Zulässigkeit eines „Sammelklage-Inkasso-Modells“ zugelassen.
Auch weitere Verfahren, mit denen einzelne Air Berlin-Gläubiger versucht hatten, Ansprüche wegen Insolvenzverschleppung gegen den ehemaligen Air Berlin CEO geltend zu machen, blieben erfolglos.
Berater Thomas Winkelmann
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
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