15. April 2020
Geschrieben von GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB

GÖRG berät First Sensor bei Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit TE Connectivity

GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB hat unter der Federführung des Münchener Partners Dr. Bernt Paudtke die First Sensor AG („First Sensor“) im Rahmen des Abschlusses eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der TE Connectivity Sensors Germany Holding AG („TE Connectivity“), einer mittelbaren Tochtergesellschaft der TE Connectivity Ltd., als herrschendes Unternehmen beraten.

TE Connectivity bietet den außenstehenden Aktionären im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages an, die First Sensor-Aktien zu einem Abfindungsbetrag von EUR 33,27 zu erwerben. Außerdem ist im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag eine Garantiedividende bzw. jährliche Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,56 für bzw. an die außenstehenden Aktionäre vorgesehen.

TE Connectivity hat durch ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot, das am 12. März 2020 vollzogen wurde, 71,87 % der Aktien an der First Sensor erworben. GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB hat First Sensor im Rahmen des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots umfassend beraten.

First Sensor hat schon am 10. Dezember 2019 den Entschluss veröffentlicht, mit TE Connectivity in Verhandlungen über den Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages einzutreten. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Hauptversammlungen der beiden Vertragsparteien. Die Hauptversammlung der First Sensor ist für den 26. Mai 2020 vorgesehen.

Berater First Sensor
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Dr. Bernt Paudtke, Partner, M&A / Gesellschaftsrecht, München
Clemens Scholz-Remes, Partner, M&A / Gesellschaftsrecht, Berlin
Dr. Christian Glauer, Assoziierter Partner, M&A / Gesellschaftsrecht, München
Dr. Lutz Pospiech, Assoziierter Partner, M&A / Gesellschaftsrecht, München 
Tobias Reichenberger, Associate, M&A / Gesellschaftsrecht, München

Berater TE Connectivity
Freshfields Bruckhaus Deringer LLP
Dr. Sabrina Kulenkamp, Partnerin, M&A / Gesellschaftsrecht, Frankfurt am Main
Daniel von Bülow, Associate, M&A / Gesellschaftsrecht, Frankfurt am Main
Maximilian Mosch, Associate, M&A / Gesellschaftsrecht, Frankfurt am Main

Über First Sensor
Gegründet als Technologie-Startup in den frühen 1990er Jahren, ist First Sensor heute ein weltweit tätiges Sensorikunternehmen. Basierend auf dem Knowhow in Chip Design und Production sowie Microelectronic Packaging entstehen Standardsensoren und kundenspezifische Sensorlösungen in den Bereichen Photonics, Pressure und Advanced Electronics für den stetig wachsenden Bedarf in Schlüsselanwendungen für die Zielmärkte Industrial, Medical und Mobility. Die Strategie ist auf profitables Wachstum ausgerichtet und fokussiert auf Schlüsselkunden und -produkte, Vorwärtsintegration und die Stärkung der internationalen Präsenz. First Sensor ist seit 1999 an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.

Über TE Connectivity
TE Connectivity Ltd. (NYSE: TEL) ist ein weltweit führendes Technologieunternehmen und Hersteller von Verbindungs- und Sensorlösungen mit einem Umsatz von 14 Milliarden US-Dollar. TE Connectivity ermöglicht eine sichere, nachhaltige, produktive und vernetzte Zukunft. Seit über 75 Jahren haben sich TE Connectivity‘s Technologien in den anspruchsvollsten Umgebungen bewährt und Fortschritte in den Bereichen Transport, industrielle Anwendungen, Medizintechnologie, Energietechnik, Datenkommunikation und für das Zuhause ermöglicht. Mit 80.000 Mitarbeitern, darunter mehr als 8.000 Entwicklungsingenieure, arbeitet TE Connectivity mit Kunden aus fast 140 Ländern in allen führenden Industriebranchen zusammen.

Kontakt
Dr. Bernt Paudtke
Tel. +49 89 3090667-0, E-Mail: bpaudtke@goerg.de

Pressekontakt
Christina Krings
Tel. +49 221 33660-202, E-Mail: ckrings@goerg.de

Über GÖRG
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Mit 290 Anwälten und Steuerberatern an den fünf Standorten Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln und München beraten wir namhafte in- und ausländische Unternehmen aus allen Bereichen von Industrie, Handel, Immobilien, Medien und Dienstleistung in allen Kernbereichen des Wirtschaftsrechts bei nationalen wie internationalen Projekten.

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