20. März 2020 – Das Bundesverfassungsgericht hat heute am 20. März 2020 in seiner Entscheidung zum Unified Patent Court über die Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zu dem Übereinkommen vom 19. Februar 2013 über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) entschieden und dieses aus formellen Gründen für nichtig erklärt. Es habe an der nötigen 2/3-Mehrheit bei der Abstimmung des Deutschen Bundestages gefehlt. Die weiteren Nichtigkeitsgründe, die der Beschwerdeführer in der Sache vorgebracht hat, greifen nicht durch.
Bei der heutigen Entscheidung handelt es sich damit nicht um ein unüberwindbares Hindernis. Vielmehr ließe sich das einheitliche Patentsystem nach wie vor – wenn auch verzögert – noch auf den Weg bringen, wenn der politische Wille dazu besteht. Der ist allerdings, nicht nur wegen Brexit und der Erklärung des Vereinigten Königreichs, sich nicht ein einem einheitlichen Patentsystem zu beteiligen, fraglich. Vorerst scheint das einheitliche Patentsystem erst einmal gestoppt zu sein.
Prof. Dr. Winfried Tilmann, einer der Väter des einheitlichen Patentsystems und Of Counsel bei Hogan Lovells äußerte sich heute zur Zukunft des Systems: "Ich denke, dass die maßgeblichen Entscheidungsträger in der Politik wie auch die europäische Industrie weiterhin an einem effektiven einheitlichen Patentsystem in Europa interessiert sind. Die Idee eines einheitlichen europäischen Rechts mit einem einzigen Gericht wird sich auch in Zukunft als tragfähig und sogar richtungweisend, auch für andere Rechtsgebiete, erweisen."
Matthias Schulte
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